Qualifizierter Bebauungsplan · In Kraft
BPlan Nr. 03.90.01/1 Schwerin, Landeshauptstadt Schwerin-Süd Baufeld II
Der Bebauungsplan liegt in der Landeshauptstadt Schwerin (Ortsteil Wüstmark). Er ist seit dem 24.12.1992 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 30,9 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Landeshauptstadt Schwerin
Ortsteil Wüstmark - Kreisfreie Stadt
- Schwerin
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 24.12.1992
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 03.90.01/1 - Fläche
- rund 30,9 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Aussenbereichssatzung Nr. § 35 Abs. 6 Schwerin, Landeshauptstadt Neu Pampow
In Kraft seit 13.10.1996 400 m entfernt
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Aussenbereichssatzung Nr. § 35 Abs. 6 Schwerin, Landeshauptstadt Neu Pampow-Am Kieferneck
In Kraft seit 17.02.2012 550 m entfernt
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BPlan Nr. 03.90.01/3 Schwerin, Landeshauptstadt Schwerin-Süd Baufeld III
In Kraft seit 24.03.1996 550 m entfernt
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Aussenbereichssatzung Nr. § 35 Abs. 6 Schwerin, Landeshauptstadt Neu Pampow-Am Kieferneck II
In Kraft seit 15.02.2019 600 m entfernt
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BPlan Nr. 03.90.01/2 Schwerin, Landeshauptstadt Schwerin-Süd Baufeld I
In Kraft seit 18.04.1994 950 m entfernt
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BPlan Nr. 22 Pampow Sondergebiet Zum Küster Acker
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,0 km entfernt Pampow
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BPlan Nr. 03.90.01/2, 1. Änderung Schwerin, Landeshauptstadt Gewerbegebiet Babenkoppel
In Kraft seit 01.08.2003 1,1 km entfernt
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BPlan Nr. 5 Pampow östlich des Gewerbegebietes Pampow
In Kraft seit 14.12.1994 1,1 km entfernt Pampow
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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