Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Neu Pampow Nr. § 35 Abs. 6

Die "Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Neu Pampow Nr. § 35 Abs. 6" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 13.10.1996 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 5,3 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 13.10.1996
Planart Aussenbereichssatzung
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