Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Hansholz Nr. § 35 Abs. 6

Die "Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Warnitz-Hansholz Nr. § 35 Abs. 6" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 22.10.2010 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 3,4 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 3,4 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 22.10.2010
Planart Aussenbereichssatzung
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