Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Carlshöhe Nr. § 35 Abs. 6

Die "Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Carlshöhe Nr. § 35 Abs. 6" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 01.11.2013 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 7,0 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 7,0 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 01.11.2013
Planart Aussenbereichssatzung
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