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Die "Aussenbereichssatzung Schwerin, Landeshauptstadt Carlshöhe Nr. § 35 Abs. 6" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 01.11.2013 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 7,0 ha.
| Gemeinde | Landeshauptstadt Schwerin |
| Fläche | ca. 7,0 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 01.11.2013 |
| Planart | Aussenbereichssatzung |
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