Flächenermittlung nach WoFlV, MF/W, MF/G und DIN 277

Mietflächen und Wohnflächen berechnen

Wie groß ist die Wohnung, das Büro oder die Ladenfläche wirklich? Wir messen vor Ort auf und rechnen die Fläche nach der Grundlage, auf die Sie sich geeinigt haben. Sie bekommen eine nachvollziehbare Aufstellung Raum für Raum, auf Wunsch mit Grundriss.

Unverbindlich · Angebot vorab

  • Aufmaß vor Ort
  • Jede Fläche mit ihrer Grundlage
  • Grundrisse auf Wunsch
Vermesser nimmt mit einem Laserdistanzmessgerät die Maße eines Wohnraums auf

Das Wichtigste in Kürze

Wann brauche ich das?
Bei Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Gewerbeflächen, Verkauf, Nebenkostenabrechnung, Streit über die Größe oder wenn aus einem Haus einzelne Eigentumswohnungen werden sollen.
Nach welcher Regel?
Wohnflächenverordnung, MF/W oder MF/G der GIF oder DIN 277. Wir sagen Ihnen, welche Grundlage zu Ihrem Fall passt.
Was kostet das?
Eine freiberufliche Leistung nach Aufwand. Sie bekommen vorab ein verbindliches Angebot.
Was bekomme ich?
Eine Aufstellung aller Flächen Raum für Raum mit der verwendeten Grundlage, auf Wunsch mit bemaßtem Grundriss.

Wohnfläche und Mietfläche

Dieselbe Wohnung, verschiedene Zahlen

Flächenangaben gehen auseinander, weil verschiedene Regelwerke verschieden rechnen. Ein Balkon zählt nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, Dachschrägen werden nach Raumhöhe abgestuft, Keller und Waschküche zählen gar nicht mit.

Die Richtlinie MF/W der GIF ermittelt dagegen die Mietfläche und erfasst jede Fläche, die dem Mieter überlassen wird. Damit es später keinen Streit gibt, halten wir in jeder Aufstellung fest, nach welcher Grundlage gerechnet wurde.

  • Aufmaß vor Ort, nicht aus alten Bauzeichnungen abgeleitet
  • Aufstellung Raum für Raum, nachvollziehbar bis zur einzelnen Teilfläche
  • Auf Wunsch mit maßstäblichem Grundriss als Anlage zum Vertrag

Sie brauchen die Fläche einer Wohnung oder eines Gewerbeobjekts?

Flächenermittlung anfragen
Innenraum eines Gebäudes während des Aufmaßes mit Messgerät auf dem Stativ

Nach welcher Grundlage gerechnet wird

Wer eine Wohnung oder Gewerbefläche mietet, pachtet oder kauft, braucht eine genaue Fläche. Damit es keinen Streit gibt, sollten sich beide Seiten vorher einig sein, auf welcher Grundlage gerechnet wird. Diese Regelwerke sind verbreitet:

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)

    Gilt eigentlich für geförderten Wohnraum, wird aber in der Regel auch auf dem freien Wohnungsmarkt angewendet. Balkone, Dachschrägen und niedrige Räume zählen nur anteilig.

  • Wohnflächen- und Mietwertrichtlinie (WMR)

    Eine Ergänzung zur WoFlV vom Verlag Sprengnetter. Sie erfasst weitere Besonderheiten der Grundfläche und berücksichtigt sie über Wohnwertfaktoren.

  • Mietfläche für Wohnraum (MF/W)

    Richtlinie der GIF. Sie erfasst jede Fläche, die dem Mieter überlassen wird, und unterscheidet Wohnungsflächen und Nebenflächen. Wie die Flächen bewertet werden, entscheiden die Vertragsparteien.

  • Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G)

    Richtlinie der GIF für Gewerbeflächen. Sie baut auf der DIN 277 auf und regelt, welche Flächenarten zur Mietfläche zählen und welche nicht.

  • DIN 277

    Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Sie teilt die Fläche zum Beispiel in Brutto-Grundfläche (BGF), Konstruktions-Grundfläche (KGF), Netto-Raumfläche (NRF) und Netto-Grundfläche (NGF) ein.

So kommen Sie zu Ihrer Flächenangabe

Vier Schritte, von der Anfrage bis zur Aufstellung.

  1. Anfragen

    Beschreiben Sie das Objekt und wofür Sie die Fläche brauchen. Wir sagen Ihnen, welche Grundlage passt, und machen Ihnen ein Angebot.

  2. Aufmaß vor Ort

    Wir messen jeden Raum mit einem Laserscanner auf. Dachschrägen, Nischen und Einbauten werden dabei miterfasst.

  3. Rechnen

    Wir ermitteln die Flächen nach der vereinbarten Grundlage und halten jede Anrechnung nachvollziehbar fest.

  4. Übergeben

    Sie erhalten die Aufstellung Raum für Raum, auf Wunsch mit maßstäblichem Grundriss zum Anhängen an den Vertrag.

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Kosten

Was kostet eine Flächenberechnung?

Die Flächenermittlung ist eine freiberufliche Leistung, es gibt dafür keine Gebührenordnung. Sie bekommen ein verbindliches Angebot, bevor wir anfangen.

Was den Preis bestimmt: Größe und Zuschnitt des Objekts, Zahl der Einheiten, ob ein Grundriss gezeichnet werden soll und wie zugänglich die Räume sind. Bei mehreren Wohnungen in einem Haus wird es je Wohnung deutlich günstiger.

Gut zu wissen

  • Verbindliches Angebot vor Beginn, Einschätzung vorab kostenlos
  • Mehrere Einheiten in einem Termin, das senkt die Kosten je Wohnung oder Gewerbeeinheit
  • Auf Wunsch zusammen mit Bestandsplänen aus demselben Aufmaß

Häufige Fragen

Wohnfläche

Was ist eine Wohnflächenermittlung?

Bei einer Wohnflächenermittlung wird die tatsächliche Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses exakt vermessen und nach einer anerkannten Berechnungsgrundlage berechnet, in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Dabei werden alle Räume erfasst und je nach Raumhöhe und Nutzung vollständig, anteilig oder gar nicht angerechnet, etwa bei Dachschrägen, Balkonen oder Kellerräumen. Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare, raumweise aufgeschlüsselte Flächenaufstellung.

Wir führen die Vermessung mit modernster Technik durch und erreichen so Genauigkeiten im Millimeterbereich, auch bei verwinkelten Altbauten oder Dachgeschosswohnungen.

Wofür benötige ich eine Wohnflächenermittlung?

Eine exakte Wohnflächenermittlung ist überall dort wichtig, wo die Fläche einer Immobilie finanzielle oder rechtliche Folgen hat. Vermieter benötigen sie für die korrekte Angabe im Mietvertrag, für Mieterhöhungen und für die Verteilung der Betriebskosten. Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie bildet die Wohnfläche eine zentrale Grundlage für die Preisfindung und Wertermittlung, und auch Banken verlangen sie häufig bei der Finanzierung.

Darüber hinaus ist sie hilfreich bei Umbau- und Modernisierungsplanungen, bei der Aufteilung in Wohneigentum sowie bei Streitigkeiten über abweichende Flächenangaben. Eine professionell ermittelte Wohnfläche schafft in all diesen Fällen Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Mietfläche?

Die Wohnfläche bezieht sich auf Wohnraum und wird in der Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet. Dabei werden bestimmte Flächen nur anteilig angerechnet, etwa Räume mit Dachschrägen oder Balkone. Die Mietfläche ist dagegen vor allem bei Gewerbeimmobilien wie Büros, Ladenflächen oder Werkshallen relevant und wird meist nach der Richtlinie MF/G der GIF (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung) oder auf Grundlage der DIN 277 ermittelt. Für Wohnraum gibt es von der GIF die Richtlinie MF/W; die Mietfläche ist dort nicht gleichbedeutend mit der Wohnfläche.

Welche Berechnungsgrundlage gilt, hängt von der Nutzung des Objekts und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wir beraten Sie gern, welche Methode für Ihre Immobilie die richtige ist.

Wie werden Dachschrägen, Balkone und Terrassen bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?

Nach der Wohnflächenverordnung werden Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern vollständig angerechnet, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und Flächen unter einem Meter gar nicht. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte angerechnet. Keller, Heizungsräume oder Garagen zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche.

Gerade bei Dachgeschosswohnungen und verwinkelten Altbauten ist eine exakte Vermessung entscheidend, da hier schnell größere Abweichungen entstehen.

Wie genau ist eine Wohnflächenermittlung mit 3D-Laserscanning?

Mit modernen 3D-Laserscannern wie dem Z+F Imager 5016 oder dem mobilen NavVis VLX 3 erfassen wir Räume und ganze Gebäude berührungslos mit Genauigkeiten im Millimeterbereich. Im Gegensatz zum klassischen Aufmaß mit Maßband oder Handlaser werden dabei auch schiefe Wände, Nischen, Dachschrägen und unregelmäßige Grundrisse vollständig und exakt erfasst. Die Aufnahme vor Ort geht schnell, auch große Objekte wie Mehrfamilienhäuser, Kaufhäuser oder Gewerbeeinheiten lassen sich effizient vermessen.

Welche Unterlagen erhalte ich nach der Flächenermittlung?

Sie erhalten eine nachvollziehbare Flächenberechnung nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage (zum Beispiel WoFlV, DIN 277 oder MF/G), aufgeschlüsselt nach Räumen und Nutzungseinheiten. Auf Wunsch erstellen wir zusätzlich maßstäbliche, bemaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte oder ein vollständiges 3D-Gebäudemodell als Grundlage für BIM.

Diese Unterlagen eignen sich für Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Verkauf, Finanzierung, Umbauplanung oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Wir sind von unseren Standorten in Rostock und Dersum aus für Sie im Einsatz.

Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungspläne

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und wofür brauche ich sie?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt amtlich, dass eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit baulich vollständig von den anderen Einheiten im Gebäude getrennt ist. Sie wird benötigt, um ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufzuteilen und für jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt anlegen zu lassen (§ 7 Abs. 4 WEG). Auch für Stellplätze und für die Bestellung eines Dauerwohnrechts ist sie erforderlich.

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern aus?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, in der Regel Ihr Landkreis, in Rostock, Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar dagegen die Stadt selbst. Den Antrag stellt der Eigentümer, meist über den beurkundenden Notar. Wir erstellen den Aufteilungsplan und stellen Ihnen alle Unterlagen zusammen, die dem Antrag beizufügen sind.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Erforderlich sind das Antragsformular, ein Eigentumsnachweis wie ein aktueller Grundbuchauszug, ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und der Aufteilungsplan. Der Aufteilungsplan besteht aus Lageplan, Grundrissen, Schnitten und Ansichten; alle Räume, die zu einer Wohnung gehören, tragen darin dieselbe Nummer und bei Bestandsgebäuden ist der tatsächlich vorhandene Baubestand darzustellen.

Wann gilt eine Wohnung offiziell als abgeschlossen?

Eine Wohnung ist abgeschlossen, wenn sie durch Wände und Decken vollständig von fremden Räumen getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang besitzt, der unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum führt. Nebenräume wie Kellerabteile dürfen außerhalb der Wohnung liegen, solange sie verschließbar sind und im Plan derselben Einheit zugeordnet werden. In der Praxis achten viele Behörden zusätzlich darauf, dass Küche oder Kochgelegenheit, Wasseranschluss und WC innerhalb der Wohnung liegen.

Kann ich auch Stellplätze, Terrassen oder Gartenflächen einer Wohnung zuordnen?

Ja. Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts gelten Stellplätze als Räume und können eigenständiges Sondereigentum sein; Terrassen und Gartenflächen lassen sich einer Wohnung zuordnen, solange die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Da solche Flächen meist keine Wände haben, müssen sie im Aufteilungsplan durch eindeutige Maßangaben bestimmt sein (§ 3 Abs. 3 WEG). Genau an dieser Stelle sorgen wir für exakte und rechtssichere Pläne.

Was bekomme ich von Ihnen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Wir liefern Ihnen Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Aufteilungspläne von Haus und Hof, Grundrisse, Schnitte und Ansichten, also alle Unterlagen, die Sie oder Ihr Notar für den Antrag bei der Behörde brauchen.

Passende Leistungen

Wie groß ist Ihre Wohnung oder Gewerbefläche wirklich?

Beschreiben Sie Ihr Objekt und wofür Sie die Fläche brauchen. Wir sagen Ihnen, welche Grundlage passt.