Flurbereinigung und Bodenordnung

Flurneuordnung: Eigentum im ländlichen Raum neu ordnen

Wege über fremde Flächen, Flurstücke ohne Zufahrt, Eigentum, das nicht zur tatsächlichen Nutzung passt: In einem Flurneuordnungsverfahren wird beides wieder neu und sinnvoll zugeordnet. Wir führen diese Verfahren im Auftrag des Landes durch.

  • Geeignete Stelle nach § 53 Abs. 4 LwAnpG
  • 10 laufende Verfahren
  • Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen
Vermessungsingenieurin von GOLNIK & PARTNER bespricht mit zwei Landwirten einen Plan am Feldrand

Das Wichtigste in Kürze

Worum geht es?
Eigentum im ländlichen Raum wird neu geordnet: Grenzen werden an die tatsächliche Nutzung angepasst, Flächen zusammengelegt, Wege und Gewässer geregelt.
Wer beauftragt das?
Das Land. Wir arbeiten als geeignete Stelle nach § 53 Abs. 4 LwAnpG im Auftrag des zuständigen Ministeriums, nicht im Auftrag einzelner Eigentümer.
Wer ist beteiligt?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Verfahrensgebiet, dazu Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Teilnehmergemeinschaft.
Was kostet es mich?
In der Regel nichts: Notar- und Vermessungskosten entstehen Ihnen nicht. Kosten gibt es nur, wenn Sie mehr Fläche erhalten, als Ihrem bisherigen Anspruch entspricht.

Unsere laufenden Verfahren

Finden Sie Ihr Verfahren

10 Flurneuordnungsverfahren bearbeiten wir zurzeit in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen. Tippen Sie auf einen Punkt: Sie sehen, wer das Verfahren bei uns bearbeitet und welches Amt zuständig ist.

  • Flurneuordnung (10)
  • Umlegung (1)

Die Punkte zeigen ungefähr die Lage. Welche Grundstücke zum Verfahren gehören, steht in der Gebietskarte des Verfahrens.

Ihre Ansprechperson zum Verfahren

Suchen Sie Ihr Verfahren: Dort erreichen Sie die Person, die es bei uns bearbeitet. Die zuständige Behörde steht jeweils dabei.

Warum Flurneuordnung

Wenn Eigentum und Nutzung auseinanderlaufen

Über Jahrzehnte sind Wege verlegt, Gewässer ausgebaut und Flächen anders bewirtschaftet worden, als es im Kataster steht. Hofräume, Verkehrsanlagen und Gewässer liegen dann auf fremdem Grund, Flurstücke haben keine Zufahrt, Bewirtschaftung und Eigentum passen nicht zusammen.

Ein Flurneuordnungsverfahren ordnet beides wieder neu und sinnvoll zu. Das verbessert die Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft, schafft klare Verhältnisse für Kauf, Pacht und Erbfolge und ist häufig die Voraussetzung dafür, dass Infrastruktur überhaupt gebaut werden kann.

  • Katastergrenzen an die tatsächliche Nutzung anpassen
  • Zersplittertes Eigentum zusammenlegen
  • Hofräume, Wege und Gewässer rechtlich ordnen
  • Klare Grundlage für Kauf, Pacht und Erbfolge
Karte eines Verfahrensgebiets vor der Flurneuordnung: viele kleine, verstreut liegende Flurstücke, jede Farbe ein Eigentum
Vorher: alter Bestand
Dieselbe Karte nach der Neuzuteilung: jedes Eigentum liegt in wenigen großen, zusammenhängenden Flächen
Nachher: neue Zuteilung

So läuft ein Verfahren ab

Vier Abschnitte, über mehrere Jahre. Die Flurneuordnungsbehörde führt das Verfahren, wir bearbeiten es.

  1. Einleitung

    Die Behörde legt das Verfahrensgebiet fest und leitet das Verfahren ein. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet werden Teilnehmende.

  2. Bestand erfassen

    Wir ermitteln, wem was gehört und wie es genutzt wird, und nehmen die Wünsche der Beteiligten auf. Daraus entsteht das Bild des heutigen Zustands.

  3. Neu zuteilen

    Auf dieser Grundlage wird neu zugeteilt: zusammenhängende Flächen statt verstreuter Splitter, Zufahrten für jedes Flurstück, Wege und Gewässer geregelt.

  4. Übernahme ins Kataster

    Die neuen Grenzen werden vermessen, abgemarkt und in das Liegenschaftskataster und das Grundbuch übernommen. Damit ist der neue Rechtszustand da.

Häufige Fragen

Was ist ein Bodenordnungsverfahren (kurz BOV)?

Ein Bodenordnungsverfahren (BOV) dient dazu, Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu klären und neu zu ordnen. Ziel ist es, eindeutige Grundstücksgrenzen und rechtssichere Eigentumsverhältnisse zu schaffen.

Kann ich ein Flurneuordnungsverfahren beauftragen?

Nein. Ein Verfahren wird von der Flurneuordnungsbehörde eingeleitet, nicht von einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern in Auftrag gegeben. Wir bearbeiten es als geeignete Stelle nach § 53 Abs. 4 LwAnpG im Auftrag des Landes.

Was passiert mit meinem Eigentum?

Es bleibt Ihr Eigentum, es wechselt nur die Lage oder den Zuschnitt. Ziel ist, dass Sie am Ende gleichwertige, aber besser nutzbare Flächen haben: zusammenhängend statt verstreut, mit Zufahrt und mit Grenzen, die zur tatsächlichen Nutzung passen.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Mehrere Jahre. Zwischen Einleitung und der Übernahme des neuen Rechtszustands in Liegenschaftskataster und Grundbuch liegen je nach Größe und Zahl der Beteiligten oft ein Jahrzehnt oder mehr. Viele Vorteile wirken aber schon vorher, etwa neue Wege.

Muss ich für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens etwas bezahlen?

Nein. Für die Bearbeitung des Verfahrens entstehen Ihnen grundsätzlich keine Notar- oder Vermessungskosten. Kosten können lediglich entstehen, wenn Sie im Rahmen der Bodenordnung zusätzliche Flächen erhalten, die über Ihren bisherigen Flächenanspruch hinausgehen.

Wo kann ich sehen, ob mein Grundstück betroffen ist?

Ob Ihr Grundstück betroffen ist, können Sie dem Anordnungsbeschluss bzw. der Gebietskarte des jeweiligen Bodenordnungsverfahrens entnehmen. Einen ersten Überblick über unsere Verfahren gibt die Karte auf dieser Seite. Für Mecklenburg-Vorpommern bietet das Land außerdem eine Online-Karte mit den laufenden Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren an. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft ist die zuständige Flurneuordnungsbehörde maßgeblich.

Welche Verfahren werden von GOLNIK & PARTNER betreut?

Aktuell bearbeiten wir folgende Bodenordnungsverfahren:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen: Lieschow, Löbnitz, Groß Mohrdorf, Horst, Born-Dorf und Born-Werre
  • Landkreis Rostock: Bellin, Drüsewitz, Recknitz III und Rensow

Ihre Ansprechperson finden Sie bei Ihrem Verfahren.

Passende Leistungen

Fragen zu einem laufenden Verfahren?

Am schnellsten hilft die Ansprechperson Ihres Verfahrens. Sie wissen nicht, zu welchem Verfahren Ihr Grundstück gehört? Rufen Sie uns an, wir sehen nach.