Flurbereinigung und Bodenordnung
Flurneuordnung: Eigentum im ländlichen Raum neu ordnen
Wege über fremde Flächen, Flurstücke ohne Zufahrt, Eigentum, das nicht zur tatsächlichen Nutzung passt: In einem Flurneuordnungsverfahren wird beides wieder neu und sinnvoll zugeordnet. Wir führen diese Verfahren im Auftrag des Landes durch.
- Geeignete Stelle nach § 53 Abs. 4 LwAnpG
- 10 laufende Verfahren
- Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen
Das Wichtigste in Kürze
- Worum geht es?
- Eigentum im ländlichen Raum wird neu geordnet: Grenzen werden an die tatsächliche Nutzung angepasst, Flächen zusammengelegt, Wege und Gewässer geregelt.
- Wer beauftragt das?
- Das Land. Wir arbeiten als geeignete Stelle nach § 53 Abs. 4 LwAnpG im Auftrag des zuständigen Ministeriums, nicht im Auftrag einzelner Eigentümer.
- Wer ist beteiligt?
- Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Verfahrensgebiet, dazu Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Teilnehmergemeinschaft.
- Was kostet es mich?
- In der Regel nichts: Notar- und Vermessungskosten entstehen Ihnen nicht. Kosten gibt es nur, wenn Sie mehr Fläche erhalten, als Ihrem bisherigen Anspruch entspricht.
Unsere laufenden Verfahren
Finden Sie Ihr Verfahren
10 Flurneuordnungsverfahren bearbeiten wir zurzeit in den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen. Tippen Sie auf einen Punkt: Sie sehen, wer das Verfahren bei uns bearbeitet und welches Amt zuständig ist.
- Flurneuordnung (10)
- Umlegung (1)
Die Punkte zeigen ungefähr die Lage. Welche Grundstücke zum Verfahren gehören, steht in der Gebietskarte des Verfahrens.
Ihre Ansprechperson zum Verfahren
Suchen Sie Ihr Verfahren: Dort erreichen Sie die Person, die es bei uns bearbeitet. Die zuständige Behörde steht jeweils dabei.
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Christin Fenske
+49 381 405 69-85 christin.fenske@golnik.de
- FNV LieschowStALU Vorpommern
- FNV LöbnitzStALU Vorpommern
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Ekkard Jahning
+49 381 405 69-84 ekkard.jahning@golnik.de
- FNV BellinStALU Mittleres Mecklenburg
- FNV DrüsewitzStALU Mittleres Mecklenburg
- FNV Groß MohrdorfStALU Vorpommern
- FNV HorstStALU Vorpommern
- FNV Recknitz IIIStALU Mittleres Mecklenburg
- FNV RensowStALU Mittleres Mecklenburg
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Michael Weu
+49 381 405 69-87 michael.weu@golnik.de
- FNV Born-DorfStALU Vorpommern
- FNV Born-WerreStALU Vorpommern
- Umlegung „Studieren und Wohnen beim Pulverturm“Hanse- und Universitätsstadt Rostock · Bebauungsplan
Warum Flurneuordnung
Wenn Eigentum und Nutzung auseinanderlaufen
Über Jahrzehnte sind Wege verlegt, Gewässer ausgebaut und Flächen anders bewirtschaftet worden, als es im Kataster steht. Hofräume, Verkehrsanlagen und Gewässer liegen dann auf fremdem Grund, Flurstücke haben keine Zufahrt, Bewirtschaftung und Eigentum passen nicht zusammen.
Ein Flurneuordnungsverfahren ordnet beides wieder neu und sinnvoll zu. Das verbessert die Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft, schafft klare Verhältnisse für Kauf, Pacht und Erbfolge und ist häufig die Voraussetzung dafür, dass Infrastruktur überhaupt gebaut werden kann.
- Katastergrenzen an die tatsächliche Nutzung anpassen
- Zersplittertes Eigentum zusammenlegen
- Hofräume, Wege und Gewässer rechtlich ordnen
- Klare Grundlage für Kauf, Pacht und Erbfolge
Was im Verfahren mitgemacht werden kann
Mehr als neue Grenzen
Im Plan der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41 FlurbG) lassen sich geförderte Maßnahmen einbinden: ländlicher Wegebau als Erschließung, Dorferneuerung, kleintouristische Infrastruktur. Was sonst einzeln und mühsam über Grunderwerb laufen müsste, wird Teil des Verfahrens.
Auch Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie lassen sich so umsetzen, bis hin zu Verfahren, die eigens dafür eingeleitet werden. Der Flächenbedarf wird dabei im Verfahren geregelt, nicht durch Einzelverhandlungen mit jedem Eigentümer.
- Ländlicher Wegebau und Erschließung
- Dorferneuerung und kleintouristische Infrastruktur
- Maßnahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie
- Flächenbedarf geregelt statt einzeln verhandelt
So läuft ein Verfahren ab
Vier Abschnitte, über mehrere Jahre. Die Flurneuordnungsbehörde führt das Verfahren, wir bearbeiten es.
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Einleitung
Die Behörde legt das Verfahrensgebiet fest und leitet das Verfahren ein. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet werden Teilnehmende.
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Bestand erfassen
Wir ermitteln, wem was gehört und wie es genutzt wird, und nehmen die Wünsche der Beteiligten auf. Daraus entsteht das Bild des heutigen Zustands.
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Neu zuteilen
Auf dieser Grundlage wird neu zugeteilt: zusammenhängende Flächen statt verstreuter Splitter, Zufahrten für jedes Flurstück, Wege und Gewässer geregelt.
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Übernahme ins Kataster
Die neuen Grenzen werden vermessen, abgemarkt und in das Liegenschaftskataster und das Grundbuch übernommen. Damit ist der neue Rechtszustand da.
Häufige Fragen
Was ist ein Bodenordnungsverfahren (kurz BOV)?
Ein Bodenordnungsverfahren (BOV) dient dazu, Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu klären und neu zu ordnen. Ziel ist es, eindeutige Grundstücksgrenzen und rechtssichere Eigentumsverhältnisse zu schaffen.
Kann ich ein Flurneuordnungsverfahren beauftragen?
Nein. Ein Verfahren wird von der Flurneuordnungsbehörde eingeleitet, nicht von einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern in Auftrag gegeben. Wir bearbeiten es als geeignete Stelle nach § 53 Abs. 4 LwAnpG im Auftrag des Landes.
Was passiert mit meinem Eigentum?
Es bleibt Ihr Eigentum, es wechselt nur die Lage oder den Zuschnitt. Ziel ist, dass Sie am Ende gleichwertige, aber besser nutzbare Flächen haben: zusammenhängend statt verstreut, mit Zufahrt und mit Grenzen, die zur tatsächlichen Nutzung passen.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Mehrere Jahre. Zwischen Einleitung und der Übernahme des neuen Rechtszustands in Liegenschaftskataster und Grundbuch liegen je nach Größe und Zahl der Beteiligten oft ein Jahrzehnt oder mehr. Viele Vorteile wirken aber schon vorher, etwa neue Wege.
Muss ich für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens etwas bezahlen?
Nein. Für die Bearbeitung des Verfahrens entstehen Ihnen grundsätzlich keine Notar- oder Vermessungskosten. Kosten können lediglich entstehen, wenn Sie im Rahmen der Bodenordnung zusätzliche Flächen erhalten, die über Ihren bisherigen Flächenanspruch hinausgehen.
Wo kann ich sehen, ob mein Grundstück betroffen ist?
Ob Ihr Grundstück betroffen ist, können Sie dem Anordnungsbeschluss bzw. der Gebietskarte des jeweiligen Bodenordnungsverfahrens entnehmen. Einen ersten Überblick über unsere Verfahren gibt die Karte auf dieser Seite. Für Mecklenburg-Vorpommern bietet das Land außerdem eine Online-Karte mit den laufenden Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren an. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft ist die zuständige Flurneuordnungsbehörde maßgeblich.
Welche Verfahren werden von GOLNIK & PARTNER betreut?
Aktuell bearbeiten wir folgende Bodenordnungsverfahren:
- Landkreis Vorpommern-Rügen: Lieschow, Löbnitz, Groß Mohrdorf, Horst, Born-Dorf und Born-Werre
- Landkreis Rostock: Bellin, Drüsewitz, Recknitz III und Rensow
Ihre Ansprechperson finden Sie bei Ihrem Verfahren.
Passende Leistungen
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Umlegung nach BauGB
Bauland neu ordnen, damit ein Bebauungsplan umgesetzt werden kann.
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Grenzen klären und Grundstück teilen
Grenzfeststellung, Abmarkung und Teilung außerhalb eines Verfahrens.
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GIS und Fachkataster
Geodaten erfassen, pflegen und auswerten, für Gemeinden, Versorger und Betriebe.
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Flurkarte, Grundbuchauszug & Bescheinigungen
Amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Fragen zu einem laufenden Verfahren?
Am schnellsten hilft die Ansprechperson Ihres Verfahrens. Sie wissen nicht, zu welchem Verfahren Ihr Grundstück gehört? Rufen Sie uns an, wir sehen nach.