Für Projektierer, Investoren und Betreiber

Vermessung für Wind- und Solarparks: von der Fläche bis zur Einmessung

Ein Solar- oder Windpark liegt fast immer auf vielen Flurstücken mit vielen Eigentümern. Wir klären die Flächen, liefern die Pläne für die Genehmigung, stecken die Anlagen ab und messen sie nach dem Bau ein.

Unverbindlich · Angebot vorab

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • Von der Flächensicherung bis zur Einmessung
  • In ganz Mecklenburg-Vorpommern

Das Wichtigste in Kürze

Wann einbinden?
Am besten schon bei der Flächensicherung. Dann stehen Flurstücke, Eigentümer und Grenzen fest, bevor geplant wird.
Was ist Pflicht?
Der Lageplan zur Genehmigung und die amtliche Einmessung, wo das Gesetz sie verlangt, zum Beispiel bei Windenergieanlagen.
Was kostet das?
Amtliches nach der Vermessungskostenverordnung M-V, alles andere nach Angebot. Die Kostenschätzung vorab ist kostenlos.
Was bekomme ich?
Pläne und Daten im Format Ihres Planungsbüros, im amtlichen Lage- und Höhenbezug von Mecklenburg-Vorpommern.

Flächensicherung

Welche Flurstücke berührt Ihr Park, und wem gehören sie?

Bevor Pachtverträge geschlossen werden, muss feststehen, worüber verhandelt wird. Wir werten das Liegenschaftskataster aus: welche Flurstücke die geplante Fläche, die Zuwegung und die Kabeltrasse berühren, wie groß sie sind und wie sie genutzt werden. Die Eigentümer holen wir aus Kataster und Grundbuch ein.

Wo Grenzen nicht festgestellt sind oder Grenzmarken fehlen, klären wir den Verlauf amtlich. Wird eine Teilfläche gekauft, etwa für ein Umspannwerk oder eine Übergabestation, bilden wir daraus ein eigenes Flurstück.

  • Flurstücke, Flächen und Nutzungsarten aus dem Liegenschaftskataster, auch als Datei für Ihr GIS
  • Eigentümer aus Kataster und Grundbuch
  • Grenzfeststellung, wo der Verlauf unklar ist
  • Teilung für Flächen, die gekauft statt gepachtet werden
  • Lagepläne für Dienstbarkeiten, etwa für Zuwegungen und Leitungsrechte

Sie sichern gerade Flächen für ein Projekt?

Katasterauszüge anfragen
Ausschnitt einer Liegenschaftskarte mit Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern

Bebauungspläne für Solar- und Windparks in MV

815 Bebauungspläne und Satzungen für Solar-, Wind- und Biogasanlagen stehen in unserer Baugebiete-Karte, 387 davon sind noch in Aufstellung. Die zuletzt in Kraft getretenen:

Alle Pläne für Photovoltaik in der Baugebiete-Karte

Während des Baus

Damit jede Anlage dort steht, wo sie genehmigt ist

Vor Baubeginn richten wir Festpunkte für Lage und Höhe ein und übergeben sie den Baufirmen. Danach stecken wir ab, was gebaut wird: beim Windpark Fundamente, Kranstellflächen und Zuwegungen, beim Solarpark Zaun, Modulreihen, Wege und Stationen.

Auf Wunsch begleiten wir den Bau, kontrollieren Lage und Höhe und ermitteln die bewegten Erdmassen. Jede Absteckung dokumentieren wir in einem Protokoll für Sie und die Baufirma.

  • Festpunkte für Lage und Höhe
  • Absteckung von Fundamenten, Kranstellflächen und Zuwegungen
  • Absteckung von Zaun, Modulreihen, Wegen und Stationen
  • Baubegleitende Kontrolle und Erdmassenermittlung

Der Baubeginn steht fest?

Absteckung anfragen
Vermessungsingenieur am Tachymeter auf einer Baustelle, im Hintergrund ein Kollege an der Absteckung

So arbeiten wir mit Ihnen

Ein Ansprechpartner vom ersten Flurstück bis zum Bestandsplan.

  1. Anfragen

    Schicken Sie uns die Lage der geplanten Fläche, gern als Karte oder Shape. Wir sagen Ihnen, was nötig ist, und machen ein Angebot.

  2. Flächen klären

    Flurstücke, Eigentümer und Grenzen, als Grundlage für Ihre Verträge.

  3. Planen und genehmigen

    Lage- und Höhenplan, Geländemodell und Lageplan für den Antrag.

  4. Bauen und einmessen

    Absteckung, Baubegleitung, Einmessung und Bestandsplan.

eAnfrage stellen

Kosten

Was kostet die Vermessung für einen Wind- oder Solarpark?

Es gibt zwei Arten von Kosten. Amtliche Leistungen wie Grenzfeststellung, Teilung und Einmessung richten sich nach der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V), an die alle amtlichen Vermessungsstellen gebunden sind.

Alles andere, also Lage- und Höhenplan, Geländemodell, Lageplan, Absteckung und Bestandsplan, ist freiberuflich. Dafür bekommen Sie vorab ein verbindliches Angebot. Den Preis bestimmen vor allem die Größe der Fläche, die Zahl der Anlagen und wie oft wir auf die Baustelle kommen.

Gut zu wissen

  • Verbindliches Angebot für die freiberuflichen Leistungen vor Beginn
  • Kostenschätzung für das Amtliche vorab, mit nachvollziehbaren Annahmen
  • Ein Angebot für den ganzen Park statt vieler einzelner Aufträge

Häufige Fragen

Wann sollten wir den Vermesser einbinden?

Am besten schon bei der Flächensicherung. Dann ist geklärt, welche Flurstücke der Park berührt, wem sie gehören und ob die Grenzen festgestellt sind, bevor Verträge geschlossen und Anlagen geplant werden. Später nachzubessern kostet meist mehr Zeit als die Klärung am Anfang.

In welchen Formaten bekommen wir die Daten?

In dem Format, mit dem Ihr Planungsbüro weiterarbeitet, zum Beispiel DWG, DXF, Shape oder PDF, im amtlichen Lage- und Höhenbezug von Mecklenburg-Vorpommern (ETRS89/UTM, DHHN2016). Sagen Sie uns vorab, was Sie brauchen.

Passende Leistungen

Sie planen einen Wind- oder Solarpark?

Schicken Sie uns die Lage der Fläche. Wir sagen Ihnen, welche Vermessungen anstehen und was sie ungefähr kosten.