Für Projektierer, Investoren und Betreiber
Vermessung für Wind- und Solarparks: von der Fläche bis zur Einmessung
Ein Solar- oder Windpark liegt fast immer auf vielen Flurstücken mit vielen Eigentümern. Wir klären die Flächen, liefern die Pläne für die Genehmigung, stecken die Anlagen ab und messen sie nach dem Bau ein.
Unverbindlich · Angebot vorab
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- Von der Flächensicherung bis zur Einmessung
- In ganz Mecklenburg-Vorpommern
Das Wichtigste in Kürze
- Wann einbinden?
- Am besten schon bei der Flächensicherung. Dann stehen Flurstücke, Eigentümer und Grenzen fest, bevor geplant wird.
- Was ist Pflicht?
- Der Lageplan zur Genehmigung und die amtliche Einmessung, wo das Gesetz sie verlangt, zum Beispiel bei Windenergieanlagen.
- Was kostet das?
- Amtliches nach der Vermessungskostenverordnung M-V, alles andere nach Angebot. Die Kostenschätzung vorab ist kostenlos.
- Was bekomme ich?
- Pläne und Daten im Format Ihres Planungsbüros, im amtlichen Lage- und Höhenbezug von Mecklenburg-Vorpommern.
Flächensicherung
Welche Flurstücke berührt Ihr Park, und wem gehören sie?
Bevor Pachtverträge geschlossen werden, muss feststehen, worüber verhandelt wird. Wir werten das Liegenschaftskataster aus: welche Flurstücke die geplante Fläche, die Zuwegung und die Kabeltrasse berühren, wie groß sie sind und wie sie genutzt werden. Die Eigentümer holen wir aus Kataster und Grundbuch ein.
Wo Grenzen nicht festgestellt sind oder Grenzmarken fehlen, klären wir den Verlauf amtlich. Wird eine Teilfläche gekauft, etwa für ein Umspannwerk oder eine Übergabestation, bilden wir daraus ein eigenes Flurstück.
- Flurstücke, Flächen und Nutzungsarten aus dem Liegenschaftskataster, auch als Datei für Ihr GIS
- Eigentümer aus Kataster und Grundbuch
- Grenzfeststellung, wo der Verlauf unklar ist
- Teilung für Flächen, die gekauft statt gepachtet werden
- Lagepläne für Dienstbarkeiten, etwa für Zuwegungen und Leitungsrechte
Sie sichern gerade Flächen für ein Projekt?
Katasterauszüge anfragen
Planung und Genehmigung
Pläne für Planungsbüro, Gemeinde und Genehmigungsbehörde
Grundlage der Planung ist ein Lage- und Höhenplan mit Grenzen, Wegen, Gräben, Gehölzen und Leitungen. Für große Flächen befliegen wir das Gelände mit der Drohne und rechnen daraus ein digitales Geländemodell.
Für einen Solarpark stellt die Gemeinde meist einen Bebauungsplan auf. Seine Plangrundlage muss mit dem Liegenschaftskataster übereinstimmen, das bescheinigen wir. Für den Antrag, ob Bauantrag oder Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, erstellen wir den Lageplan mit Abstandsflächen und bereiten die Baulasten vor, wenn Zuwegung oder Abstandsflächen fremde Flurstücke berühren.
- Lage- und Höhenplan als Planungsgrundlage
- Geländemodell aus Drohnenbefliegung, auch für Erdmassen und Entwässerung
- Bescheinigung der katastermäßigen Richtigkeit für den Bebauungsplan
- Lageplan nach BauVorlVO M-V und Unterlagen für Baulasten
Die Planung beginnt?
Lage- und Höhenplan anfragen
Bebauungspläne für Solar- und Windparks in MV
815 Bebauungspläne und Satzungen für Solar-, Wind- und Biogasanlagen stehen in unserer Baugebiete-Karte, 387 davon sind noch in Aufstellung. Die zuletzt in Kraft getretenen:
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BPlan Nr. 1 Saal OT Hermannshof Biogasanlage Hermannshof, 2. Änderung
In Kraft seit 25.09.2026 Saal rund 7,0 ha
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 5 Rom OT Klein Niendorf "AGRI-PV-Anlage Rom II"
In Kraft seit 29.08.2026 Rom rund 69,4 ha
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Klein Belitz Solarpark Friedrichshof
In Kraft seit 05.08.2026 Klein Belitz rund 44,9 ha
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BPlan Nr. 18 Sukow Gasaufbereitungsanlage Biogasanlage Ursprungsplan
In Kraft seit 31.07.2026 Sukow rund 1,2 ha
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. Nr. 4 Ahrenshagen-Daskow Solarpark Behrenshagen
In Kraft seit 16.07.2026 Ahrenshagen-Daskow rund 15,7 ha
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BPlan Nr. 10.1 Blankenhof Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 3 Ursprungsplan
In Kraft seit 31.05.2026 Blankenhof rund 9,8 ha
Während des Baus
Damit jede Anlage dort steht, wo sie genehmigt ist
Vor Baubeginn richten wir Festpunkte für Lage und Höhe ein und übergeben sie den Baufirmen. Danach stecken wir ab, was gebaut wird: beim Windpark Fundamente, Kranstellflächen und Zuwegungen, beim Solarpark Zaun, Modulreihen, Wege und Stationen.
Auf Wunsch begleiten wir den Bau, kontrollieren Lage und Höhe und ermitteln die bewegten Erdmassen. Jede Absteckung dokumentieren wir in einem Protokoll für Sie und die Baufirma.
- Festpunkte für Lage und Höhe
- Absteckung von Fundamenten, Kranstellflächen und Zuwegungen
- Absteckung von Zaun, Modulreihen, Wegen und Stationen
- Baubegleitende Kontrolle und Erdmassenermittlung
Der Baubeginn steht fest?
Absteckung anfragen
Nach dem Bau
Einmessen und dokumentieren, was gebaut wurde
Windenergieanlagen über 25 m lichter Höhe oder mit mehr als 9 m² Grundfläche müssen amtlich eingemessen werden, ebenso Betriebsgebäude und, je nach Größe, Übergabe- und Trafostationen. Erst dann stehen sie im Liegenschaftskataster. Was genau darunter fällt, steht auf unserer Seite zur Gebäudeeinmessung.
Für Betreiber und Netzbetreiber dokumentieren wir den fertigen Park in einem Bestandsplan. Kabeltrassen messen wir am besten ein, solange der Graben noch offen ist.
- Amtliche Einmessung der Anlagen, wo sie Pflicht ist
- Bestandsplan des fertigen Parks
- Einmessung der Kabeltrassen im offenen Graben
- Bestandsaufnahme aus der Luft mit der Drohne
Ihr Park ist fertig?
Einmessung anfragen
So arbeiten wir mit Ihnen
Ein Ansprechpartner vom ersten Flurstück bis zum Bestandsplan.
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Anfragen
Schicken Sie uns die Lage der geplanten Fläche, gern als Karte oder Shape. Wir sagen Ihnen, was nötig ist, und machen ein Angebot.
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Flächen klären
Flurstücke, Eigentümer und Grenzen, als Grundlage für Ihre Verträge.
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Planen und genehmigen
Lage- und Höhenplan, Geländemodell und Lageplan für den Antrag.
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Bauen und einmessen
Absteckung, Baubegleitung, Einmessung und Bestandsplan.
Kosten
Was kostet die Vermessung für einen Wind- oder Solarpark?
Es gibt zwei Arten von Kosten. Amtliche Leistungen wie Grenzfeststellung, Teilung und Einmessung richten sich nach der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V), an die alle amtlichen Vermessungsstellen gebunden sind.
Alles andere, also Lage- und Höhenplan, Geländemodell, Lageplan, Absteckung und Bestandsplan, ist freiberuflich. Dafür bekommen Sie vorab ein verbindliches Angebot. Den Preis bestimmen vor allem die Größe der Fläche, die Zahl der Anlagen und wie oft wir auf die Baustelle kommen.
Gut zu wissen
- Verbindliches Angebot für die freiberuflichen Leistungen vor Beginn
- Kostenschätzung für das Amtliche vorab, mit nachvollziehbaren Annahmen
- Ein Angebot für den ganzen Park statt vieler einzelner Aufträge
Häufige Fragen
Wann sollten wir den Vermesser einbinden?
Am besten schon bei der Flächensicherung. Dann ist geklärt, welche Flurstücke der Park berührt, wem sie gehören und ob die Grenzen festgestellt sind, bevor Verträge geschlossen und Anlagen geplant werden. Später nachzubessern kostet meist mehr Zeit als die Klärung am Anfang.
In welchen Formaten bekommen wir die Daten?
In dem Format, mit dem Ihr Planungsbüro weiterarbeitet, zum Beispiel DWG, DXF, Shape oder PDF, im amtlichen Lage- und Höhenbezug von Mecklenburg-Vorpommern (ETRS89/UTM, DHHN2016). Sagen Sie uns vorab, was Sie brauchen.
Passende Leistungen
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Grenzen klären und Flächen teilen
Grenzfeststellung, Abmarkung und Teilung, wenn der Verlauf unklar ist oder Flächen gekauft werden.
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Bauvermessung
Absteckung, Baulagenetz, Geländemodelle und Erdmassen für die Bauausführung.
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Bebauungspläne in MV
Alle Bebauungspläne des Landes auf einer Karte, auch die für Solar- und Windparks.
Sie planen einen Wind- oder Solarpark?
Schicken Sie uns die Lage der Fläche. Wir sagen Ihnen, welche Vermessungen anstehen und was sie ungefähr kosten.