Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Gewerbegebiet Babenkoppel Nr. 03.90.01/2, 1. Änderung

Der "Bebauungsplan Schwerin, Landeshauptstadt Gewerbegebiet Babenkoppel Nr. 03.90.01/2, 1. Änderung" liegt in der Landeshauptstadt Schwerin und ist seit dem 01.08.2003 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,9 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Landeshauptstadt Schwerin
Fläche ca. 3,9 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 01.08.2003
Planart Qualifizierter B-Plan
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