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Die "Aussenbereichssatzung Barth, Stadt OT Fahrenkamp Nr. 1" liegt in der Stadt Barth und ist seit dem 09.11.2005 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.
| Gemeinde | Stadt Barth |
| Fläche | ca. 2,3 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 09.11.2005 |
| Planart | Aussenbereichssatzung |
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