Aussenbereichssatzung Barth, Stadt OT Fahrenkamp Nr. 1

Die "Aussenbereichssatzung Barth, Stadt OT Fahrenkamp Nr. 1" liegt in der Stadt Barth und ist seit dem 09.11.2005 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Barth
Fläche ca. 2,3 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 09.11.2005
Planart Aussenbereichssatzung
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