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Die "Innenbereichssatzung Barth, Stadt OT Barth, Schwarzer Gang Nr. 1" liegt in der Stadt Barth und ist seit dem 13.04.2005 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 7.411 m².
| Gemeinde | Stadt Barth |
| Fläche | ca. 7.411 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 13.04.2005 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
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