Innenbereichssatzung Barth, Stadt OT Barth, Schwarzer Gang Nr. 1

Die "Innenbereichssatzung Barth, Stadt OT Barth, Schwarzer Gang Nr. 1" liegt in der Stadt Barth und ist seit dem 13.04.2005 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 7.411 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Barth
Fläche ca. 7.411 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 13.04.2005
Planart Ergaenzungssatzung
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