Innenbereichssatzung Barth, Stadt OT Barth, westlich Teergang / südlich Goethestraße Nr. 2

Die "Innenbereichssatzung Barth, Stadt OT Barth, westlich Teergang / südlich Goethestraße Nr. 2" liegt in der Stadt Barth und ist seit dem 17.04.2008 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 4.360 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Barth
Fläche ca. 4.360 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 17.04.2008
Planart Ergaenzungssatzung
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