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Die "Innenbereichssatzung Barth, Stadt OT Barth, westlich Teergang / südlich Goethestraße Nr. 2" liegt in der Stadt Barth und ist seit dem 17.04.2008 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 4.360 m².
| Gemeinde | Stadt Barth |
| Fläche | ca. 4.360 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 17.04.2008 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
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