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Die "Innenbereichssatzung Dahmen Satzung der Gemeinde Dahmen über die Festlegeung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Rothenmoor Nr. 023-015i-SA00200" liegt in der Gemeinde Dahmen und ist seit dem 27.07.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha.
| Gemeinde | Dahmen |
| Fläche | ca. 2,3 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 27.07.1997 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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