Innenbereichssatzung Dahmen Satzung der Gemeinde Dahmen über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Dahmen Nr. 023-015i-SA00100

Die "Innenbereichssatzung Dahmen Satzung der Gemeinde Dahmen über die Festlegung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Dorfes Dahmen Nr. 023-015i-SA00100" liegt in der Gemeinde Dahmen und ist seit dem 28.07.1998 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Dahmen
Fläche ca. 5,7 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 28.07.1998
Planart Innenbereichssatzung
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