Innenbereichssatzung Dahmen Satzung der Gemeinde Dahmen über die Festlegeung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Ziddorf Nr. 023-015i-SA00300

Die "Innenbereichssatzung Dahmen Satzung der Gemeinde Dahmen über die Festlegeung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage Ziddorf Nr. 023-015i-SA00300" liegt in der Gemeinde Dahmen und ist seit dem 22.03.1998 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Dahmen
Fläche ca. 5,6 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 22.03.1998
Planart Innenbereichssatzung
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