Klarstellungssatzung und Entwicklungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Brunn Abrundungssatzung Brunn
Die Satzung liegt in der Gemeinde Brunn im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 11.03.1999 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 30,0 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Brunn
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 11.03.1999
- Planart
- Klarstellungssatzung und Entwicklungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 30,0 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Entwicklungssatzung?
Sie legt bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest, wenn der Flächennutzungsplan sie als Bauflächen darstellt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
-
Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
-
Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
-
Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
-
Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
-
Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
-
BPlan Nr. 3 Brunn Alte Gärtnerei Ursprungsplan
In Kraft seit 29.08.2021 unter 100 m entfernt
-
BPlan Nr. 1 Brunn Am Sportplatz, Aufhebung
Nicht mehr gültig 550 m entfernt
-
Innenbereichssatzung Brunn Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ganzkow 1.Änd.
In Kraft seit 08.08.2012 2,6 km entfernt
-
BPlan Nr. 5 Staven Wohnen in Rossow Ursprungsplan
In Kraft seit 01.06.2025 2,7 km entfernt Staven
-
BPlan Nr. 1 Staven Rossow 1. Änderung 1. Änderung
In Kraft seit 15.03.2000 2,7 km entfernt Staven
-
BPlan Nr. 1 Staven Rossow Ursprungsplan
In Kraft seit 06.11.1997 2,7 km entfernt Staven
-
Im Verfahren: Entwurf 2,8 km entfernt
-
Innenbereichssatzung Brunn Aufhebung der Abrundungssatzung für die Ortslage Roggenhagen
In Kraft seit 28.06.2026 3,1 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.