Innenbereichssatzung Brunn Satzung der Gemeinde Brunn über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992 Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Brunn Satzung der Gemeinde Brunn über die Aufhebung der Abgrenzungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Brunn für die Ortslage Roggenhagen vom 13.05.1992 Nr. 0" liegt in der Gemeinde Brunn und befindet sich im Entwurfsstadium. Sie umfasst eine Fläche von ca. 39,1 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Brunn
Fläche ca. 39,1 ha
Rechtsstand Entwurf
Planart Innenbereichssatzung
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