Qualifizierter Bebauungsplan · Teilweise nicht mehr gültig

BPlan Nr. 01.WA.183 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde

Der Bebauungsplan liegt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Ortsteil Warnemünde). Er ist seit dem 02.03.2017 in Kraft, gilt aber in Teilen nicht mehr. Das Plangebiet umfasst rund 110 Hektar.

eAnfrage stellen

Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise

Auf einen Blick

Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026

Lage
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ortsteil Warnemünde
Kreisfreie Stadt
Rostock
Vermessung in der Region
Rechtsstand
In Kraft, teilweise nicht mehr gültig
Planart
Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 01.WA.183
Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)
Fläche
rund 110 ha
Planunterlagen
Im Bauportal M-V ansehen

Rechtsstand

Darf hier gebaut werden?

Der Bebauungsplan ist in Kraft, gilt aber in Teilen nicht mehr. Welche Festsetzungen für ein bestimmtes Grundstück noch gelten, erfahren Sie bei der Gemeinde oder der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Die Gemeinde hat den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.

Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?

Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).

Welche Vermessung Sie wann brauchen

Für ein Ferien- oder Freizeitvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.

  1. Vor dem Kauf: Grenzen klären

    Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke

  2. Für die Planung: Lage- und Höhenplan

    Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan

  3. Für den Bauantrag: Lageplan

    Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

  4. Vor Baubeginn: Absteckung

    Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren

  5. Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung

    Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung

Woher die Angaben stammen

Bebauungspläne und Satzungen
Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
Flurstücke
Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
Hintergrundkarten
basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.

Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.

Sie planen in diesem Baugebiet?

Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.