Qualifizierter Bebauungsplan Nr. 24 · In Kraft
Bebauungsplan Am Schwanen-Soll in Papendorf
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Papendorf im Landkreis Rostock. Er ist seit dem 23.05.2026 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 15,8 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 17.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 17.10.2026
- Lage
- Papendorf
- Landkreis
- Landkreis Rostock
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 23.05.2026
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 24 - Fläche
- rund 15,8 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Planinhalt
Was im Baugebiet Am Schwanen-Soll gebaut werden darf
Der Bebauungsplan Am Schwanen-Soll in Papendorf legt fest, wo und wie auf den Grundstücken gebaut werden darf. Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet und Sonstiges Sondergebiet. Bebaubar sind je nach Teilgebiet 40 bis 80 % der Grundstücksfläche (GRZ 0,4 bis 0,8), mit bis zu 5 Vollgeschossen. Gebaut wird in 12 Baufenstern.
Die Karte oben zeigt, was der Plan für die einzelnen Flächen festlegt. Tippen Sie auf eine Fläche, um mehr zu erfahren.
Nicht rechtsverbindlich. Unsere Darstellung ist eine Lesehilfe. Rechtlich gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen
Die Teilgebiete im Überblick
Teilgebiete mit gleichen Festsetzungen stehen in einer Zeile.
| Teilgebiet | Zweck | Bebaubar | Vollgeschosse | Gebäudehöhe | Bauweise | Dach |
|---|---|---|---|---|---|---|
| SO 1 Sonstiges Sondergebiet | Nahversorgung | bis 80 % der Fläche (GRZ 0,8) | abweichend | höchstens 6 Grad | ||
| SO 1 Baufenster | höchstens 4 | höchstens 17 m | ||||
| SO 1 Baufenster | höchstens 5 | höchstens 20 m | ||||
| SO 2 Sonstiges Sondergebiet | Betreutes Wohnen und Pflege | bis 60 % der Fläche (GRZ 0,6) | abweichend | höchstens 6 Grad | ||
| SO 2 Baufenster | höchstens 3 | höchstens 11 m | ||||
| SO2, WA9, WA10, WA13, WA15 Baufenster | höchstens 5 | höchstens 18 m | ||||
| WA 1, 2, 3, 4, 5 Allgemeines Wohngebiet | bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) | höchstens 2 | höchstens 9 m | offen | höchstens 36 Grad | |
| WA 6, 7, 8, 11 Allgemeines Wohngebiet | bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) | höchstens 3 | höchstens 11 m | offen | höchstens 6 Grad | |
| WA 9, 10, 13, 15 Allgemeines Wohngebiet | bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) | abweichend | höchstens 6 Grad | |||
| WA 9, 10, 13, 15 Baufenster | höchstens 4 | höchstens 15 m | ||||
| WA 12, 14, 16 Allgemeines Wohngebiet | bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) | höchstens 3 | höchstens 11 m | abweichend | höchstens 6 Grad |
Was die Karte zeigt
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Allgemeines Wohngebiet
Für diese Fläche legt der Plan fest, was gebaut werden darf und wie viel.
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Sonstiges Sondergebiet
Für diese Fläche legt der Plan fest, was gebaut werden darf und wie viel.
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Baufenster (12)
Gebäude müssen innerhalb der Baugrenze stehen. Nebenanlagen wie Garagen können auch außerhalb zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt. Im Plan: Überbaubare Grundstücksfläche mit Baugrenze (§ 23 BauNVO).
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Grenze unterschiedlicher Nutzung (17)
Trennt Bereiche, für die der Plan unterschiedliche Nutzungen oder Maße festlegt.
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Grünfläche (16)
Fläche, die grün bleibt, zum Beispiel als Park, Spielplatz oder Garten.
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Straße und Weg (9)
Fläche für Straßen, Wege und Plätze. Im Plan: Verkehrsfläche.
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Straßenbegrenzungslinie (13)
Grenze zwischen Straße und Baugrundstück.
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Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (51)
Hier ist zu pflanzen, was der Plan festsetzt: Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzung.
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Erhalten von Bäumen und Sträuchern (3)
Was hier wächst, ist zu erhalten: Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzung.
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Fläche für Natur und Landschaft
Hier sind Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen oder zu entwickeln.
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Besonderer Nutzungszweck
Fläche für einen bestimmten Zweck, den der Plan nennt, zum Beispiel ein Café. Im Plan: Fläche mit besonderem Nutzungszweck (§ 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB).
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Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht (3)
Die Fläche muss für Wege oder Leitungen zugänglich bleiben.
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Versorgungsanlage (5)
Fläche oder Leitung für Strom, Wasser, Abwasser oder Ähnliches.
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Von Bebauung freizuhalten
Diese Fläche darf nicht bebaut werden, zum Beispiel weil hier später eine Straße, Bahn oder Leitung verlaufen soll.
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Denkmal (2)
Hier liegt ein Denkmal, zum Beispiel ein Bodendenkmal. Wer hier baut oder Erde bewegt, braucht in der Regel eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Im Plan: Bereich nach Denkmalschutzrecht.
Rechtsverbindlich ist nur der Originalplan der Gemeinde. Die Darstellung hier ist eine Lesehilfe. Stand 12.10.2026.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 09.W.28 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Wohnbaufläche Biestow
In Kraft seit 24.03.1995 450 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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BPlan Nr. 09.W.28_1 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Wohnbaufläche Biestow, 1. Änderung
In Kraft seit 10.03.1999 450 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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BPlan Nr. 09.W.28_2 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Wohnbaufläche Biestow, 2. Änderung
In Kraft seit 20.10.2010 450 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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BPlan Nr. 09.GE.61 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Nobelstraße II
In Kraft seit 05.07.1996 450 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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BPlan Nr. 13.W.189 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Wohngebiet Nobelstraße
In Kraft 500 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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In Kraft seit 24.01.2007 950 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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BPlan Nr. 09.W.57 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Dorflage Biestow
In Kraft seit 29.12.2000 950 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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BPlan Nr. 09.W.57_1 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Dorflage Biestow, 1. Änderung
In Kraft seit 01.11.2007 950 m entfernt Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 17.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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