Vorhabenbezogener Bebauungsplan · In Kraft
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 37 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt An der Tollense, Teilaufhebung
Der Bebauungsplan liegt in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er ist seit dem 24.07.2013 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 9.190 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 24.07.2013
- Planart
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 37
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 9.190 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?
Er gilt für ein bestimmtes Vorhaben. Ein Vorhabenträger setzt es nach einem mit der Gemeinde abgestimmten Plan um und verpflichtet sich dazu in einem Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 37 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt An der Tollense
In Kraft seit 12.10.2011 unter 100 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 2 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Oberbachzentrum, 2. Änderung
In Kraft seit 07.01.1998 150 m entfernt 2 Fassungen
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Außer Kraft 150 m entfernt
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BPlan Nr. 116 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Brinkstraße/Tollense
Außer Kraft 350 m entfernt
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BPlan Nr. 116 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Brinkstraße/Tollense, 1. vereinfachte Änderung
In Kraft seit 25.07.2018 350 m entfernt
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BPlan Nr. 109 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Kleine Fischerstraße
Außer Kraft 350 m entfernt
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BPlan Nr. 109 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Kleine Fischerstraße, 1. vereinfachte Änderung
In Kraft seit 29.07.2015 350 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 30 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt Fritz-Reuter-Straße
In Kraft seit 23.02.2005 400 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.