Vorhabenbezogener Bebauungsplan · Aufstellungsbeschluss
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 30 Marlow, Stadt Sondergebiet "Solarpark Tressentin (Süd)"
Der Bebauungsplan liegt in der Stadt Marlow (Ortsteil Tressentin) im Landkreis Vorpommern-Rügen. Er wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst rund 49,1 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Marlow
Ortsteil Tressentin - Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss
Aufstellung beschlossen am 16.02.2022 - Planart
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 30 - Fläche
- rund 49,1 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach diesem Bebauungsplan. Die Gemeinde stellt ihn gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Aufstellungsbeschluss. Bis er in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt und ob sich sein Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?
Er gilt für ein bestimmtes Vorhaben. Ein Vorhabenträger setzt es nach einem mit der Gemeinde abgestimmten Plan um und verpflichtet sich dazu in einem Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für eine Energieanlage in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Für die Flächensicherung: Flurstücke und Eigentum
Welche Flurstücke das Vorhaben berührt und wem sie gehören, ermitteln wir aus Liegenschaftskataster und Grundbuch. Vermessung für Wind- und Solarparks
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grenzen, Bestand und Gelände, für große Flächen auch als Geländemodell aus der Drohnenbefliegung.
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Für die Genehmigung: Lageplan
Ob Bauantrag oder Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz: Der Lageplan nach BauVorlVO M-V gehört dazu, bei Bedarf mit den Unterlagen für Baulasten, etwa für eine Zuwegung.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Fundamente, Zaun, Modulreihen, Kranstellflächen und Zuwegungen, auf Wunsch baubegleitend.
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Nach Fertigstellung: Einmessung und Bestand
Amtliche Einmessung, wo sie Pflicht ist, etwa bei Windenergieanlagen, dazu Bestandsplan und Kabeltrassen. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 650 m entfernt
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BPlan Nr. 02 Marlow, Stadt Im Tal, OT Tressentin
In Kraft 900 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 14 Marlow, Stadt AGRI-PV-Anlage Jahnkendorf Neuaufstellung
Im Verfahren: Entwurf 1,8 km entfernt
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BPlan Nr. 40 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt OT Freudenberg Ausbau Windpark 1. Änderung
In Kraft seit 14.05.2001 2,4 km entfernt Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten 2 Fassungen
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BPlan Nr. 70 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt OT Freudenberg Wohnbebauung Birkenstr./ Am Dorfplatz
In Kraft seit 11.09.2012 3,2 km entfernt Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
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BPlan Nr. 5 Ahrenshagen-Daskow Neubau Feuerwehr Pantlitz
In Kraft seit 16.03.2025 3,3 km entfernt Ahrenshagen-Daskow
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Innenbereichssatzung Marlow, Stadt Innenbereichssatzung Brünkendorf
In Kraft seit 21.04.2021 3,5 km entfernt
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BPlan Nr. 07 Marlow, Stadt Sondergebiet "Windpark Neu Guthendorf
In Kraft 4,4 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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