Innenbereichssatzung · Aufstellungsbeschluss
Innenbereichssatzung Marlow, Stadt 1. Änderung der Innenbereichssatzung "Chausseestraße" im Ortsteil Tressentin
Die Satzung liegt in der Stadt Marlow (Ortsteil Tressentin) im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst rund 7,1 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Marlow
Ortsteil Tressentin - Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss
Aufstellung beschlossen am 28.05.2025 - Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 7,1 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach dieser Satzung. Die Gemeinde stellt sie gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Aufstellungsbeschluss. Bis sie in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann die Satzung in Kraft tritt und ob sich ihr Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Die Gemeinde stellt die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auf.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Schon während der Aufstellung und später beim Bauen sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Jetzt: Grundlagen schaffen
Ein Lage- und Höhenplan zeigt Grenzen, Bestand und Gelände. Er dient als Plangrundlage und für erste Entwürfe. Lage- und Höhenplan
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Mit der Erschließung: Grundstücke bilden
Wir teilen die Flächen nach dem Plan in Baugrundstücke auf und bilden die neuen Flurstücke. Grundstücke teilen
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Für jedes Bauvorhaben: vom Lageplan bis zur Einmessung
Ist der Plan in Kraft, folgen Lageplan zum Bauantrag, Absteckung und nach Fertigstellung die Gebäudeeinmessung. Vermessung für Bauherren
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 02 Marlow, Stadt Im Tal, OT Tressentin
In Kraft 300 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 30 Marlow, Stadt Sondergebiet "Solarpark Tressentin (Süd)"
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 650 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 14 Marlow, Stadt AGRI-PV-Anlage Jahnkendorf Neuaufstellung
Im Verfahren: Entwurf 2,2 km entfernt
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BPlan Nr. 40 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt OT Freudenberg Ausbau Windpark 1. Änderung
In Kraft seit 14.05.2001 2,3 km entfernt Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten 2 Fassungen
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BPlan Nr. 5 Ahrenshagen-Daskow Neubau Feuerwehr Pantlitz
In Kraft seit 16.03.2025 2,7 km entfernt Ahrenshagen-Daskow
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BPlan Nr. 70 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt OT Freudenberg Wohnbebauung Birkenstr./ Am Dorfplatz
In Kraft seit 11.09.2012 2,8 km entfernt Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten
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Innenbereichssatzung Nr. 1 Ahrenshagen-Daskow OT Plummendorf
In Kraft seit 16.07.1998 4,0 km entfernt Ahrenshagen-Daskow
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Innenbereichssatzung Marlow, Stadt Innenbereichssatzung Brünkendorf
In Kraft seit 21.04.2021 4,1 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
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