Örtliche Bauvorschrift · In Kraft
Örtliche Bauvorschrift Schossin Gestaltungssatzung Gemeinde Schossin und OT Mühlenbeck
Die Bauvorschrift liegt in der Gemeinde Schossin im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie ist seit dem 30.06.2004 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 11,9 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Schossin
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 30.06.2004
- Planart
- Örtliche Bauvorschrift
- Fläche
- rund 11,9 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Bauvorschrift ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine örtliche Bauvorschrift?
Die Gemeinde regelt damit nach der Landesbauordnung M-V zum Beispiel die Gestaltung von Gebäuden, Dächern oder Einfriedungen.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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Ursprüngliche Fassung, aktuellste Fassung (diese Seite)
Örtliche Bauvorschrift Schossin Gestaltungssatzung Gemeinde Schossin und OT Mühlenbeck
In Kraft seit 30.06.2004 rund 11,9 ha
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Ursprüngliche Fassung
Örtliche Bauvorschrift Schossin Gestaltungssatzung Gemeinde Schossin und OT Mühlenbeck
In Kraft seit 30.06.2004 rund 15,3 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 10 Dümmer AGRI-Solarpark Parum, Süd, Am Rotensteiner Weg
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 1,7 km entfernt Dümmer
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In Kraft seit 26.09.2019 1,7 km entfernt Dümmer
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Innenbereichssatzung Dümmer OT Parum
In Kraft seit 08.05.1999 1,9 km entfernt Dümmer
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BPlan Nr. 5 Dümmer Zwischen Wend Dörp und Dorfstraße
In Kraft seit 25.10.2017 2,7 km entfernt Dümmer
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 6, 1. Änderung Dümmer Biogasanlage Parum I
In Kraft seit 30.11.2011 2,7 km entfernt Dümmer 2 Fassungen
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Innenbereichssatzung Schossin Schossin und OT Mühlenbeck
In Kraft seit 03.08.1995 2,8 km entfernt
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BPlan Nr. 1, 4. Änderung Dümmer Gebiet nördl. der Hauptstraße, östl. der Dorfstraße, WendDörp
In Kraft seit 30.10.2003 2,8 km entfernt Dümmer 3 Fassungen
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In Kraft seit 05.10.1999 2,8 km entfernt Dümmer
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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