Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Wulkenzin Wulkenzin Ursprungsplan
Die Satzung liegt in der Gemeinde Wulkenzin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 06.08.1998 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 18,4 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Wulkenzin
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 06.08.1998
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 18,4 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Wulkenzin Errichtung von 2 Doppelhäusern
In Kraft seit 30.06.1995 250 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Wulkenzin Gewerbegebiet Ost 2. Änderung 2. Änderung
In Kraft seit 16.02.2000 400 m entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 3, 1. Änderung Wulkenzin Am Bahndamm, Aufhebung
In Kraft seit 21.02.2013 550 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 8 Wulkenzin Wohnen an Feldrain in Neuendorf
In Kraft seit 29.08.2026 1,8 km entfernt
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Innenbereichssatzung Wulkenzin Neuendorf 1. Änderung 1. Änderung
In Kraft seit 24.01.2026 1,9 km entfernt
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Innenbereichssatzung Wulkenzin Neuendorf Ursprungsplan
In Kraft seit 22.12.2012 1,9 km entfernt
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BPlan Nr. 1 Penzlin, Stadt Am alten Bahndamm
In Kraft seit 30.06.1997 2,2 km entfernt Stadt Penzlin
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BPlan Nr. 2 Wulkenzin Eigenheimstandort Neuendorf 4. Änderung 4. Änderung
In Kraft seit 03.07.2021 2,3 km entfernt 4 Fassungen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.