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Die "Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Abrundungssatzung OT Groß Lukow Nr. 0" liegt in der Stadt Penzlin und ist seit dem 28.06.1996 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 5,1 ha.
| Gemeinde | Stadt Penzlin |
| Fläche | ca. 5,1 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 28.06.1996 |
| Planart | Klarstellungssatzung |
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