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Die "Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Abrudnungssatzung Marihn Nr. 0" liegt in der Stadt Penzlin und ist seit dem 16.06.1995 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 21,7 ha.
| Gemeinde | Stadt Penzlin |
| Fläche | ca. 21,7 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 16.06.1995 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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