Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Abrudnungssatzung Marihn Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Penzlin, Stadt Abrudnungssatzung Marihn Nr. 0" liegt in der Stadt Penzlin und ist seit dem 16.06.1995 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 21,7 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Penzlin
Fläche ca. 21,7 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 16.06.1995
Planart Innenbereichssatzung
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