Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Patzig Hofstr.
Die Satzung liegt in der Gemeinde Patzig im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie ist seit dem 22.08.2019 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 9.650 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 17.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 17.10.2026
- Lage
- Patzig
- Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 22.08.2019
- Planart
- Klarstellungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 9.650 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2 Patzig Nördliche Hofstr.
In Kraft seit 13.12.1995 250 m entfernt
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BPlan Nr. 2 Bergen auf Rügen, Stadt OT Thesenvitz Wohngebiet Nord
In Kraft seit 18.07.2005 1,5 km entfernt Stadt Bergen auf Rügen
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BPlan Nr. 1 Bergen auf Rügen, Stadt OT Thesenvitz Wohngebiet
In Kraft seit 18.06.1997 2,0 km entfernt Stadt Bergen auf Rügen
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BPlan Nr. 1 Bergen auf Rügen, Stadt OT Thesnvitz Wohngebiet 1. Ergänzung
In Kraft seit 05.01.2006 2,2 km entfernt Stadt Bergen auf Rügen
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BPlan Nr. 2 Ralswiek OT Gnies An der Dorfstr.
In Kraft seit 12.01.2000 2,5 km entfernt Ralswiek
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Aussenbereichssatzung Parchtitz OT Parchtitz
In Kraft seit 18.05.1994 3,3 km entfernt Parchtitz
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Innenbereichssatzung Kluis Entwicklungs- und Ergänzungssatzung
In Kraft seit 15.08.2025 3,4 km entfernt Kluis
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BPlan Nr. 8, Ursprungsplan Ralswiek OT Jarnitz Dorfstraße
In Kraft seit 09.08.2022 3,5 km entfernt Ralswiek
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 17.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.