Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 1 Papenhagen Schönenwalde
Die Satzung liegt in der Gemeinde Papenhagen (Ortsteil Schönenwalde) im Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie ist seit dem 20.04.1998 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 14,1 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 06.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 06.11.2026
- Lage
- Papenhagen
Ortsteil Schönenwalde - Landkreis
- Vorpommern-Rügen
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 20.04.1998
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 1 - Fläche
- rund 14,1 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 27 Grimmen, Stadt Bebauungsplan Nr.27 Sondergebiet Photovoltaik Am Schönenwalder Berg
In Kraft seit 13.07.2021 1,0 km entfernt Stadt Grimmen
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Im Verfahren: Entwurf 1,5 km entfernt Stadt Grimmen
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Innenbereichssatzung Nr. 2 Grimmen, Stadt Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB Groß Lehmhagen
In Kraft seit 17.09.2013 1,7 km entfernt Stadt Grimmen
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 1 Grimmen, Stadt Vorhaben-und Erschließungsplan "Bollenkoppel"
Aufgehoben 1,7 km entfernt Stadt Grimmen
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BPlan Nr. 2 Splietsdorf Solarpark Splietsdorf
In Kraft seit 13.07.2024 1,8 km entfernt Splietsdorf
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BPlan Nr. 16, 1. Ergänzung Grimmen, Stadt "Photovoltaikanlage Stoltenhäger Straße"
In Kraft seit 16.04.2013 2,1 km entfernt Stadt Grimmen
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BPlan Nr. 16 Grimmen, Stadt Sondergebiet "Photovoltaikanlage Stoltenhäger Straße"
In Kraft seit 16.11.2010 2,1 km entfernt Stadt Grimmen
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BPlan Nr. 7 Wittenhagen SO PV- Anlage Glashagen der Gemeinde Wittenhagen
Im Verfahren: Behördenbeteiligung 2,4 km entfernt Wittenhagen
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 06.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.