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Die "Innenbereichssatzung Grimmen, Stadt Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB Groß Lehmhagen Nr. 2" liegt in der Stadt Grimmen und ist seit dem 17.09.2013 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 9.856 m².
| Gemeinde | Stadt Grimmen |
| Fläche | ca. 9.856 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 17.09.2013 |
| Planart | Ergaenzungssatzung |
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