Innenbereichssatzung Grimmen, Stadt Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB Groß Lehmhagen Nr. 2

Die "Innenbereichssatzung Grimmen, Stadt Satzung nach § 34 Abs.4 Satz 1 Nr.3 BauGB Groß Lehmhagen Nr. 2" liegt in der Stadt Grimmen und ist seit dem 17.09.2013 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 9.856 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Stadt Grimmen
Fläche ca. 9.856 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 17.09.2013
Planart Ergaenzungssatzung
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