Entwicklungssatzung und Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Nr. 2 Neuburg OT Neu Farpen 1. Änderung
Die Satzung liegt in der Gemeinde Neuburg (Ortsteil Neu Farpen) im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 20.09.2012 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 1.520 Quadratmeter.
Es gibt eine neuere Fassung: 2. Änderung, In Kraft seit 27.05.2015
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Neuburg
Ortsteil Neu Farpen - Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 20.09.2012
- Planart
- Entwicklungssatzung und Ergänzungssatzung
Nr. 2 - Fläche
- rund 1.520 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Entwicklungssatzung?
Sie legt bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile fest, wenn der Flächennutzungsplan sie als Bauflächen darstellt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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2. Änderung, aktuellste Fassung
Innenbereichssatzung Nr. 2 Neuburg OT Neu Farpen 2. Änderung
In Kraft seit 27.05.2015 rund 800 m²
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1. Änderung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Nr. 2 Neuburg OT Neu Farpen 1. Änderung
In Kraft seit 20.09.2012 rund 1.520 m²
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Ursprüngliche Fassung
Innenbereichssatzung Nr. 2 Neuburg OT Neu Farpen
In Kraft seit 20.07.2002 rund 4,1 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 13 Neuburg OT Neuburg Wohnbebeuung Lindenweg-Mühlenweg 1. Änderung
In Kraft seit 20.04.2017 1,2 km entfernt 2 Fassungen
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In Kraft seit 02.08.2017 1,4 km entfernt 2 Fassungen
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In Kraft seit 14.09.1995 1,6 km entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 3 Neuburg OT Kartlow 1. Änderung
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Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
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