Klarstellungssatzung · Aufstellungsbeschluss
Innenbereichssatzung Nr. 0; 2. Änderung Vellahn Klarstellungssatzung Vellahn
Die Satzung liegt in der Gemeinde Vellahn im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Sie wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Aufstellungsbeschluss). Das Plangebiet umfasst rund 29,0 Hektar.
Es gibt eine neuere Fassung: 3. Änderung, In Kraft seit 01.07.2008
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 14.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 14.10.2026
- Lage
- Vellahn
- Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss
- Planart
- Klarstellungssatzung
Nr. 0; 2. Änderung - Fläche
- rund 29,0 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach dieser Satzung. Die Gemeinde stellt sie gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Aufstellungsbeschluss. Bis sie in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann die Satzung in Kraft tritt und ob sich ihr Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Was ist eine Klarstellungssatzung?
Sie legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils fest (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Innerhalb dieser Grenzen richtet sich die Bebauung nach der näheren Umgebung.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Schon während der Aufstellung und später beim Bauen sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Jetzt: Grundlagen schaffen
Ein Lage- und Höhenplan zeigt Grenzen, Bestand und Gelände. Er dient als Plangrundlage und für erste Entwürfe. Lage- und Höhenplan
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Mit der Erschließung: Grundstücke bilden
Wir teilen die Flächen nach dem Plan in Baugrundstücke auf und bilden die neuen Flurstücke. Grundstücke teilen
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Für jedes Bauvorhaben: vom Lageplan bis zur Einmessung
Ist der Plan in Kraft, folgen Lageplan zum Bauantrag, Absteckung und nach Fertigstellung die Gebäudeeinmessung. Vermessung für Bauherren
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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3. Änderung, aktuellste Fassung
Innenbereichssatzung Nr. 0; 3. Änderung Vellahn Klarstellungssatzung Vellahn
In Kraft seit 01.07.2008 rund 27,4 ha
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2. Änderung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Nr. 0; 2. Änderung Vellahn Klarstellungssatzung Vellahn
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss rund 29,0 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 6 Vellahn Gemeinde Vellahn "Am Berge II"
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 450 m entfernt
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Innenbereichssatzung Vellahn Innenbereichssatzung Vellahn
In Kraft seit 12.03.1996 550 m entfernt
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BPlan Nr. 2 Vellahn "Am Berge"
In Kraft seit 12.12.2015 750 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 5 Vellahn "Wohnen südlich Häuslerei"
Im Verfahren: Aufstellungsbeschluss 850 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Vellahn "An der B 5"
In Kraft seit 26.11.1996 850 m entfernt
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BPlan Nr. 1; 1. Änderung Vellahn "An der B 5"
In Kraft seit 25.09.2012 850 m entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 0; 1. Änderung Vellahn Innenbereichssatzung Vellahn
In Kraft seit 29.05.2009 850 m entfernt
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BPlan Nr. 1. Änderung Vellahn B-Plan Nr. 2 "Am Berge"
In Kraft seit 12.03.2022 850 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 14.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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