Innenbereichssatzung Kröslin OT Freest Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Kröslin OT Freest Nr. 0" liegt in der Gemeinde Kröslin und ist seit dem 29.01.1997 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 37,8 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Kröslin
Fläche ca. 37,8 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 29.01.1997
Planart Innenbereichssatzung
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