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Die "Innenbereichssatzung Kröslin OT Freest 1. Ergänzung Nr. 0" liegt in der Gemeinde Kröslin und ist seit dem 15.08.2013 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 2.686 m².
| Gemeinde | Kröslin |
| Fläche | ca. 2.686 m² |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 15.08.2013 |
| Planart | Innenbereichssatzung |
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