Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Holdorf OT Meetzen Süd 1. Änderung
Die Satzung liegt in der Gemeinde Holdorf (Ortsteil Meetzen) im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 08.08.2002 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 5,1 Hektar.
Es gibt eine neuere Fassung: 2. Änderung, In Kraft seit 16.02.2003
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Holdorf
Ortsteil Meetzen - Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 08.08.2002
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 5,1 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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2. Änderung, aktuellste Fassung
Innenbereichssatzung Holdorf OT Meetzen Süd 2. Änderung
In Kraft seit 16.02.2003 rund 1.000 m²
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1. Änderung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Holdorf OT Meetzen Süd 1. Änderung
In Kraft seit 08.08.2002 rund 5,1 ha
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Ursprüngliche Fassung
Innenbereichssatzung Holdorf OT Meetzen Süd
In Kraft seit 19.11.1998 rund 5,1 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 1 Holdorf OT Meetzen Gutshof
In Kraft seit 08.07.2001 250 m entfernt
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In Kraft seit 06.01.2016 600 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Holdorf OT Holdorf Hinterstraße
In Kraft seit 11.01.2025 2,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 2 Holdorf OT Holdorf Hinterstr.
In Kraft seit 14.07.2011 2,0 km entfernt
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Innenbereichssatzung Holdorf OT Holdorf 1. Änderung
In Kraft seit 14.10.2005 2,3 km entfernt 2 Fassungen
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BPlan Nr. 1 Roggendorf OT Roggendorf Nord
In Kraft seit 16.03.1995 2,7 km entfernt Roggendorf
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BPlan Nr. 3 Roggendorf OT Roggendorf Altersgerechtes Wohnen Gadebuscher Str.
In Kraft seit 08.08.2009 2,8 km entfernt Roggendorf
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Innenbereichssatzung Gadebusch, Stadt OT Ganzow
In Kraft seit 06.06.2003 2,8 km entfernt Stadt Gadebusch
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.