Innenbereichssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Holdorf OT Holdorf 1. Änderung
Die Satzung liegt in der Gemeinde Holdorf im Landkreis Nordwestmecklenburg. Sie ist seit dem 14.10.2005 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 7.360 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 12.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 12.10.2026
- Lage
- Holdorf
- Landkreis
- Nordwestmecklenburg
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 14.10.2005
- Planart
- Innenbereichssatzung
Nr. 0 - Fläche
- rund 7.360 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist eine Innenbereichssatzung?
Mit ihr legt die Gemeinde fest, welche Flächen zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören (§ 34 Abs. 4 BauGB). Dort ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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1. Änderung, aktuellste Fassung (diese Seite)
Innenbereichssatzung Holdorf OT Holdorf 1. Änderung
In Kraft seit 14.10.2005 rund 7.360 m²
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Ursprüngliche Fassung
Innenbereichssatzung Holdorf OT Holdorf
In Kraft seit 05.02.2000 rund 17,5 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Nr. 2 Holdorf OT Holdorf Hinterstr.
In Kraft seit 14.07.2011 750 m entfernt
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BPlan Nr. 3 Holdorf OT Holdorf Hinterstraße
In Kraft seit 11.01.2025 800 m entfernt
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BPlan Nr. 34 Gadebusch, Stadt OT Klein Hundorf Sondergebiet Dorfgemeinschaft Klein Hundorf
In Kraft seit 31.08.2018 1,8 km entfernt Stadt Gadebusch
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Aussenbereichssatzung Wedendorfersee OT Benzin
In Kraft seit 02.06.2001 2,0 km entfernt Wedendorfersee
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BPlan Nr. 1 Holdorf OT Meetzen Gutshof
In Kraft seit 08.07.2001 2,5 km entfernt
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In Kraft seit 06.01.2016 2,5 km entfernt
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Innenbereichssatzung Wedendorfersee OT Benzin 1. Änderung
In Kraft seit 14.06.2009 2,5 km entfernt Wedendorfersee
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Innenbereichssatzung Rehna, Stadt OT Nesow Dorf
In Kraft seit 18.07.2004 2,6 km entfernt Stadt Rehna
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 12.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.