Ergänzungssatzung · In Kraft
Innenbereichssatzung Hohenzieritz Ergänzungssatzung ´Peckateler Weg´
Die Satzung liegt in der Gemeinde Hohenzieritz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Sie ist seit dem 13.03.2021 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 4.100 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 14.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 14.10.2026
- Lage
- Hohenzieritz
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 13.03.2021
- Planart
- Ergänzungssatzung
Nr. 0
Vereinfachtes Verfahren (§ 13 BauGB) - Fläche
- rund 4.100 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Die Satzung ist rechtsverbindlich. Sie ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in ihrem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat die Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Was ist eine Ergänzungssatzung?
Sie bezieht einzelne Flächen des Außenbereichs in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ein, wenn die angrenzende Bebauung sie entsprechend prägt (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 450 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Hohenzieritz Solarpark Hohenzieritz_PV
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 1,3 km entfernt
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Innenbereichssatzung Nr. 1. Änderung Klein Vielen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Peckatel
In Kraft seit 26.05.2014 2,8 km entfernt Klein Vielen
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Innenbereichssatzung Klein Vielen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Brustorf
In Kraft seit 14.12.2019 3,4 km entfernt Klein Vielen
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BPlan Nr. 07/91 Blumenholz Wohngebiet Schulzensee
In Kraft seit 20.04.1991 4,2 km entfernt Blumenholz
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Innenbereichssatzung Klein Vielen Abrundungssatzung Ortsteil Klein Vielen
In Kraft seit 09.06.1997 4,4 km entfernt Klein Vielen
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 16 Penzlin, Stadt SO Tourismus Werder, 1.Änderung
In Kraft seit 15.02.2022 4,6 km entfernt Stadt Penzlin 2 Fassungen
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BPlan Nr. 17 Penzlin, Stadt Wohngebiet Werder
In Kraft seit 13.08.2008 4,8 km entfernt Stadt Penzlin
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 14.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.