Innenbereichssatzung Börgerende-Rethwisch OT Börgerende und Rethwisch (Teil) Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Börgerende-Rethwisch OT Börgerende und Rethwisch (Teil) Nr. 0" liegt in der Gemeinde Börgerende-Rethwisch und ist seit dem 27.01.2004 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 43,3 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Börgerende-Rethwisch
Fläche ca. 43,3 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 27.01.2004
Planart Innenbereichssatzung
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