Innenbereichssatzung Bobitz OT Rastorf Nr. 0

Die "Innenbereichssatzung Bobitz OT Rastorf Nr. 0" liegt in der Gemeinde Bobitz und ist seit dem 28.01.2023 rechtskräftig. Sie umfasst eine Fläche von ca. 6,9 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Bobitz
Fläche ca. 6,9 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 28.01.2023
Planart Entwicklungssatzung
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