Qualifizierter Bebauungsplan · In Kraft
BPlan Nr. 46 Friedland, Stadt Polizeirevier Hagedornstraße
Der Bebauungsplan liegt in der Stadt Friedland im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er ist seit dem 26.09.2026 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 7.660 Quadratmeter.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Stadt Friedland
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 26.09.2026
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 46
Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) - Fläche
- rund 7.660 m²
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 2, 9. Änderung Friedland, Stadt Südl. Stadterweiterung Woldegker Chaussee, Gymnasium
In Kraft seit 29.07.2015 100 m entfernt 6 Fassungen
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Im Verfahren: Behördenbeteiligung 250 m entfernt
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BPlan Nr. 2 Friedland, Stadt OT Friedland Südl. Stadterweiterung Woldegker Chaussee, Gymnasium
In Kraft seit 05.07.1994 400 m entfernt
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In Kraft seit 25.10.2019 450 m entfernt 4 Fassungen
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BPlan Nr. 3 Friedland, Stadt OT Friedland Am Mühlenteich, südl. Stadteinfahrt
In Kraft seit 22.07.1998 500 m entfernt
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BPlan Nr. 13 Friedland, Stadt OT Friedland Wohnen am Vossweg
In Kraft seit 27.07.1999 550 m entfernt
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BPlan Nr. 5, 3.Änderung Friedland, Stadt Wohn- und Mischgebiet Am Brink
In Kraft seit 01.04.2023 650 m entfernt 3 Fassungen
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BPlan Nr. 5 Friedland, Stadt OT Friedland Wohn- und Mischgebiet Am Brink
Nicht mehr gültig 650 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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