Einfacher Bebauungsplan Nr. 32 · In Kraft

Bebauungsplan Wohnquartier am Jägerberg in Satow

Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Satow im Landkreis Rostock. Er ist seit dem 12.08.2023 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 4,4 Hektar.

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Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise

Auf einen Blick

Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026

Lage
Satow
Landkreis
Landkreis Rostock
Vermessung in der Region
Rechtsstand
In Kraft seit 12.08.2023
Planart
Einfacher Bebauungsplan
Nr. 32
Fläche
rund 4,4 ha
Planunterlagen
Im Bauportal M-V ansehen

Rechtsstand

Darf hier gebaut werden?

Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.

Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Er enthält nicht alle Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans. Soweit er nichts regelt, gelten die allgemeinen Regeln für den Innenbereich oder den Außenbereich (§ 30 Abs. 3 BauGB).

Planinhalt

Was im Baugebiet Wohnquartier am Jägerberg gebaut werden darf

Der Bebauungsplan Wohnquartier am Jägerberg in Satow legt fest, wo und wie auf den Grundstücken gebaut werden darf. Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet. Bebaubar sind je nach Teilgebiet 30 bis 40 % der Grundstücksfläche (GRZ 0,3 bis 0,4), mit bis zu 4 Vollgeschossen. Gebaut wird in 9 Baufenstern.

Die Karte oben zeigt, was der Plan für die einzelnen Flächen festlegt. Tippen Sie auf eine Fläche, um mehr zu erfahren.

Nicht rechtsverbindlich. Unsere Darstellung ist eine Lesehilfe. Rechtlich gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen

Die Teilgebiete im Überblick

Teilgebiete mit gleichen Festsetzungen stehen in einer Zeile.

Teilgebiet Bebaubar Vollgeschosse Firsthöhe Bauweise Hausform Dach
WA 1.1 Allgemeines Wohngebiet bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) höchstens 4 abweichend
WA 1.1 Baufenster höchstens 11,1 m
WA 1.1 Baufenster höchstens 14,1 m
WA 1.1 Baufenster höchstens 17,1 m
WA 1.2 Allgemeines Wohngebiet bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) höchstens 2 höchstens 11,1 m abweichend
WA 2.1 Allgemeines Wohngebiet bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) höchstens 3 höchstens 15,5 m abweichend
WA 2.2 Allgemeines Wohngebiet bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) höchstens 3 höchstens 15,5 m
WA 3 Allgemeines Wohngebiet bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) höchstens 2 höchstens 10,5 m
WA 4.1 Allgemeines Wohngebiet bis 30 % der Fläche (GRZ 0,3) höchstens 1 abweichend nur Einzel- und Doppelhäuser
WA 4.2 Allgemeines Wohngebiet bis 30 % der Fläche (GRZ 0,3) höchstens 1 höchstens 8,5 m abweichend nur Einzel- und Doppelhäuser 30 bis 45 Grad

Was die Karte zeigt

  • Allgemeines Wohngebiet

    Für diese Fläche legt der Plan fest, was gebaut werden darf und wie viel.

  • Baufenster (9)

    Gebäude müssen innerhalb der Baugrenze stehen. Nebenanlagen wie Garagen können auch außerhalb zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt. Im Plan: Überbaubare Grundstücksfläche mit Baugrenze (§ 23 BauNVO).

  • Grenze unterschiedlicher Nutzung (4)

    Trennt Bereiche, für die der Plan unterschiedliche Nutzungen oder Maße festlegt.

  • Grünfläche (5)

    Fläche, die grün bleibt, zum Beispiel als Park, Spielplatz oder Garten.

  • Straße und Weg (2)

    Fläche für Straßen, Wege und Plätze. Im Plan: Verkehrsfläche.

  • Straßenbegrenzungslinie (3)

    Grenze zwischen Straße und Baugrundstück.

  • Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (8)

    Hier ist zu pflanzen, was der Plan festsetzt: Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzung.

  • Erhalten von Bäumen und Sträuchern (4)

    Was hier wächst, ist zu erhalten: Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzung.

  • Garagen und Nebenanlagen (4)

    Fläche für Garagen, Stellplätze oder andere Nebenanlagen.

  • Geh-, Fahr- oder Leitungsrecht (5)

    Die Fläche muss für Wege oder Leitungen zugänglich bleiben.

  • Versorgungsanlage (3)

    Fläche oder Leitung für Strom, Wasser, Abwasser oder Ähnliches.

  • Schutz vor Lärm und Abgasen (2)

    Hier gelten besondere Vorkehrungen gegen Lärm oder andere Umwelteinwirkungen.

  • Von Bebauung freizuhalten (2)

    Diese Fläche darf nicht bebaut werden, zum Beispiel weil hier später eine Straße, Bahn oder Leitung verlaufen soll.

  • Wald

    Fläche für Wald.

  • Geschützte Natur (2)

    Geschützter Teil von Natur und Landschaft, zum Beispiel eine Hecke oder ein Biotop. Er darf nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden. Im Plan: Schutzgebiet oder Schutzobjekt nach Naturschutzrecht.

Textteil (Teil B)

Der Textteil des Plans im Wortlaut. Öffnen Sie einen Punkt, um ihn zu lesen.

1 Art und Maß der baulichen Nutzung

1.1 In allen Allgemeinen Gartenbaubetriebe zulässig. Gemäß sonstigen nicht Bestandteil des …

In allen Allgemeinen Gartenbaubetriebe zulässig. Gemäß sonstigen nicht Bestandteil des Nutzungen sind 4.1 und WA 4.2 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

1.2 Für die festgesetzten Höhenlage der der Firsthöhe.

Für die festgesetzten Höhenlage der der Firsthöhe.

2 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

2.1 In den Baugebieten Bauweise. Es dürfen gelten die Regelungen der offenen Bauweise.

In den Baugebieten Bauweise. Es dürfen gelten die Regelungen der offenen Bauweise.

2.2 In den Allgemeinen mit der Festsetzung, von der offenen Bauweise bei Gebäuden eine Länge …

In den Allgemeinen mit der Festsetzung, von der offenen Bauweise bei Gebäuden eine Länge von 20,0 m nicht überschritten werden darf.

2.3 Tiefgaragen sowie Baugebieten auch BauNVO).

Tiefgaragen sowie Baugebieten auch BauNVO).

3 Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen

Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Aufschüttungen Abstandsflächen.

4 Flächen für Stellplätze, BauNVO)

4.1 Innerhalb der überdachten Kfz-Stellplätzen unzulässig. Vorgartenbereich straßenseitigen …

Innerhalb der überdachten Kfz-Stellplätzen unzulässig. Vorgartenbereich straßenseitigen Nebengebäude werden.

4.2 In den Allgemeinen Carports gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den festgesetzten Flächen für …

In den Allgemeinen Carports gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig.

4.3 Die Errichtung WA 2.1, WA 2.2 und WA 3 gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO unzulässig.

Die Errichtung WA 2.1, WA 2.2 und WA 3 gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO unzulässig.

4.4 Gemäß § 14 freistehenden ausgeschlossen.

Gemäß § 14 freistehenden ausgeschlossen.

4.5 Im WA 2.1 sind vorübergehenden unzulässig ist die Errichtung von Tiefgaragen.

Im WA 2.1 sind vorübergehenden unzulässig ist die Errichtung von Tiefgaragen.

5 Grünflächen; Pflege und zur Bäumen, Sträuchern und Abs. 6 BauGB)

5.1 Die private Grünfläche Die Gärten sind den Wohneinheite n in den allgemeinen Wohngebieten …

Die private Grünfläche Die Gärten sind den Wohneinheite n in den allgemeinen Wohngebieten 2.1 und 2.2 zugeordnet. Als Bebauung sind ausschließlich Unterstellmöglichkeiten für Gartengeräte in einer Größe von max. 10 m² zulässig. Baustoffen herzustellen.

5.2 Innerhalb der privaten Gehölze zu erhalten. Gehölze, einschließlich Abschirmung der Es …

Innerhalb der privaten Gehölze zu erhalten. Gehölze, einschließlich Abschirmung der Es ist ein Baum erhalten. Der Erhalt bestehender Fußwege ist zulässig.

5.3 Innerhalb der Flächen eine zweireihige zu erhalten. Der Pflanzabstand hat 1,0 m bis 1,5 m …

Innerhalb der Flächen eine zweireihige zu erhalten. Der Pflanzabstand hat 1,0 m bis 1,5 m zu betragen.

5.4 Innerhalb der Planstraße Sie sind mit mindestens 12 mindestens 16 unterirdisch …

Innerhalb der Planstraße Sie sind mit mindestens 12 mindestens 16 unterirdisch unbefestigten beträgt 3 Jahre.

5.5 Nach Beendigung Fahrspuren, Fremdstoffreste) zurückzunehmen.

Nach Beendigung Fahrspuren, Fremdstoffreste) zurückzunehmen.

5.6 Vor Rückbau Geltungsbereiches verbleibenden 2,0 m betragen. angebracht werden.

Vor Rückbau Geltungsbereiches verbleibenden 2,0 m betragen. angebracht werden.

5.7 Werden die Fortpflanzungsstätten dauerhaft beseitigt, Brutpaar sind 2 Nistkästen an …

Werden die Fortpflanzungsstätten dauerhaft beseitigt, Brutpaar sind 2 Nistkästen an geeigneten Strukturen im Umfeld des Verlustes anzubringen.

5.8 Mit Beginn Fledermaus-Spaltenkästen Gebäudebestand zu erhalten.

Mit Beginn Fledermaus-Spaltenkästen Gebäudebestand zu erhalten.

5.9 Für alle zu erhaltenden fachgerecht zu ersetzen sind.

Für alle zu erhaltenden fachgerecht zu ersetzen sind.

5.10 Pflanzlisten Pflanzliste 1

Pflanzlisten Pflanzliste 1: Einheimische Sträucher in der Mindestqualität 80-100, 2xv: Weißdorn Schlehe Kreuzdorn Rosen Europ. Pfaffenhütchen Feld-Ahorn Hainbuche Roter Hartriegel Pflanzliste 2: Straßenbäume in der Mindestqualität StU 16-18, 3xv: Feldahorn 'Elsrijk' Hopfenbuche Kleinkronige Winter-Linde Säulen-Eiche Schmalkronige Stadt-Ulme Zierapfel

6 Flächen für Vorkehrungen Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB

6.1 Außenbauteile Schallpegeldifferenzen in den Räumen einen Beurteilungspegel von 30 dB(A) …

Außenbauteile Schallpegeldifferenzen in den Räumen einen Beurteilungspegel von 30 dB(A) gewährleisten.

6.2 Gemäß DIN Bau-Schalldämm-Maße Berücksichtigung Die Berechnung des gesamten bewerteten …

Gemäß DIN Bau-Schalldämm-Maße Berücksichtigung Die Berechnung des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R' DIN 4109-2:2018-07, Ziffer 4.4.

6.3 Für die geplante berücksichtigt Gebäudeseite liegen.

Für die geplante berücksichtigt Gebäudeseite liegen.

6.4 Sofern in der Fläche dB(A) an der Schallschutzmaßnahmen Schlafräume zur schallgedämmten …

Sofern in der Fläche dB(A) an der Schallschutzmaßnahmen Schlafräume zur schallgedämmten des Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

7 Örtliche Bauvorschriften

7.1 Bei Dacheindeckungen unglasierte Ton- (5°-15° Dachneigung) Dacheindeckungen Nutzung für …

Bei Dacheindeckungen unglasierte Ton- (5°-15° Dachneigung) Dacheindeckungen Nutzung für nicht aufgeständerte Solaranlagen.

7.2 Nebenanlagen naturbelassenem Holz zulässig.

Nebenanlagen naturbelassenem Holz zulässig.

7.3 Einfriedungen schmiedeeiserner zulässig. Die maximal zulässige Höhe für Zäune beträgt zur …

Einfriedungen schmiedeeiserner zulässig. Die maximal zulässige Höhe für Zäune beträgt zur Straßenseite 0,8 m.

7.4 Luftwärmepumpen Luftwärmepumpen zu versehen. Sichtschutzanlagen sind mit Rankpflanzen zu …

Luftwärmepumpen Luftwärmepumpen zu versehen. Sichtschutzanlagen sind mit Rankpflanzen zu begrünen.

7.5 Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig.

Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig.

7.6 Werbeanlagen Werbeanlagen Aufstellung von Warenautomaten ist unzulässig.

Werbeanlagen Werbeanlagen Aufstellung von Warenautomaten ist unzulässig.

7.7 Im Vorgartenbereich Baustoffe, wie Festsetzung ausgenommen.

Im Vorgartenbereich Baustoffe, wie Festsetzung ausgenommen.

7.8 Je Wohneinheit und WA 4.2 mindestens je Wohneinheit errichten.

Je Wohneinheit und WA 4.2 mindestens je Wohneinheit errichten.

7.9 Wer vorsätzlich rechtswidrig im Sinne des § 84 LBauO M-V und kann mit Bußgeld geahndet …

Wer vorsätzlich rechtswidrig im Sinne des § 84 LBauO M-V und kann mit Bußgeld geahndet werden. (BGBl. I S. 3634), sowie des § 86 Bekanntmachung vom 26. Juni vom ……………….. Jägerberg", gelegen Mühlenbachs, Hausgärten, Wohngebieten und Tankstellen § 1 Abs. 5 störenden Bebauungsplanes. gemäß § 1 Abs. Firsthöhen hergestellten WA 1.1, auch Gebäude Wohngebieten dass die Abgrabungen außerhalb und Stützmauern Garagen Allgemeinen Wohngebiete Baugrenze sind hier auch Wohngebieten von oberirdischen Abs. 1 Satz Antennenmasten innerhalb oder dauerhaften Planungen, Nutzungsregelungen, Entwicklung und sonstigen mit der Notwendige Grünfläche Jegliche ihrer Fläche für der Pflanzliste zum Anpflanzen freiwachsende B sind einer Dreibockanbindung m² groß sein. m² Grundfläche Pflanzstreifens der Bauarbeiten der bestehenden ein Sperlingsmehrfachquartier Gebäudebestand, Bei einem Rückbau sind vor der Erschließung und im WA 2.1 und einschließlich 4109-1:2018, R' der unterschiedlichen Bebauung ist werden, dass L eine Anordnung lärmzugewandten (Schallschutzfenster Gewährleistung Lüfter sind (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V) von oder Betonziegel und zulässig. sind gestalterisch sind zur Straßenseite Zaun oder müssen und Dauerstellplätze sind nur an der mit Leuchtfarben, der Allgemeinen Kies oder Schotter, sind auf den 2 Stellplätze 1 Stellplatz oder fahrlässig umfassend im bestehend aus der (BauNVO) in der (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3 BauGB, §§ 1, 4 und 16 BauNVO) (WA) gemäß § 1 BauNVO sind von Gewerbebetrieben Die nach § 4 6 Nr. 1 BauNVO gilt als Bezugspunkt Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) 1.2 und 2.1 gilt mit einer Länge WA 4.1 und WA Grenzabstände der und Aufschüttungen der überbaubaren mit einer und Nebenanlagen WA 4.1 und Nebengebäuden ist der Bereich bzw. deren Verlängerung unzulässig, wenn WA 2.1 und WA Garagen ist in 3 BauNVO wird im gesamten des dargestellten Aufenthalt von Boden, Natur Bepflanzungen; Zweckbestimmung Gartenwege sind mit der Zweckbestimmung bau- und anlagenbedingten Wurzelbereiche (Kronentraufe Entsorgungsanlagen 2 in der Mindestqualität von Bäumen, Hecke aus Sträuchern 6 Bäume der Pflanzliste zu sichern. Der unterirdisch und 0,8 m Tiefe muss 2,5 sind baubedingte Gartenlauben z.B. im WA 2.1, im Winterhalbjahr von Mauersegler der Baumaßnahme des Plangebietes 2 Stück Fledermaus-Großraumhöhlen und WA 2.2 an der zu pflanzenden Gehölze (Crataegus monogyna/laevigata) (Prunus spinosa) (Rhamnus cathartica) (Rosa spec.) (Euyonymus europaeus) (Acer campestre) (Carpinus betulus) (Cornus sanguinea) (Acer campestre 'Elsrijk') (Ostrya carpinifolia) (Tilia cordata 'Rancho') (Quercus robur 'Fastigiata Aurea') (Ulmus Hybride 'Regal') (Malus Hybriden ′Red Sentinel′, ′Evereste′, ′Street Parade′) zum Schutz vor schädlichen der Fenster müssen Ziffer 4.5 ergeben der Außenbauteile Raumarten bei der Grundrissgestaltung Schlafräume auf dieser Räume Fassade nicht einer ausreichenden beim Nachweis der Dächern mit Dachneigungen, in Rottönen Flachdächer (bis Dabei ist Dachpappe an das Hauptgebäude nur als Holzzaun zulässig. zur Nachbargrenze von Müllbehältern Stätte der Leistung wechselndem oder Wohngebiete überdeckt privaten Grundstücken zu errichten. sowie zusätzlich je gegen die gestalterischen Wesentlichen Planzeichnung Fassung der sind Betriebe Abs. 6 BauNVO den ansonsten die Ferienwohnungen Abs. 3 BauNVO in den allgemeinen die von Bei Flachdächern gemäß § 22 Abs. 4 von über 4.2 gilt die offenen Bauweise sind mit Grundstücksflächen Höhe bis zu (§ 9 Abs. und WA 4.2 i.S.d. § 14 Abs. zwischen der bis sie direkt 2.2 ist die Errichtung den Allgemeinen die Errichtung Geltungsbereich Waldabstandes von Menschen Flächen und und Landschaft; Artenschutz "Hausgärten“ ohne Baustoffe „Gehölzfläche“ Beeinträchtigungen zuzüglich sind Strauchgruppen StU 18-20 cm Sträuchern der Pflanzliste 2 anzupflanzen Die verfügbare Raum aufweisen. m betragen. Beeinträchtigungen im WA 4.1 (1 Koloniehaus anzubringen. muss und Haussperling artspezifische sind südlichen Giebelseite gilt, dass Umwelteinwirkungen in der Fläche sich die von schutzbedürftigen nach folgender schalltechnische der von der ab maßgeblichen vermieden und Schalldämmlüfter natürlichen erforderlichen die oder Anthrazit 5° Dachneigung) nur bei Flachdächern anzugleichen. als Laubholzhecke Drahtzäune einen Abstand sind bis zu einer sich bewegendem 4.1 und werden. Wege in den Allgemeinen In den übrigen 5 Wohneinheiten 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (LBauO M-V) in M-V 2015, S. 344), zuletzt wird nach Beschlussfassung durch über den Bebauungsplan Nr. 32 südlich der Fritz-Reuter-Straße die Grundstücke Jägerberg 1-8 und (Teil A) und dem Text (Teil B) Bekanntmachung vom 21.11.2017 des Beherbergungsgewerbes, auch ausnahmsweise nicht ausnahmsweise zulässigen, und Ferienhäuser nicht ausnahmsweise zulässigen Wohngebieten WA 2.1, 2.2, dem Gebäude überdeckte mittlere entspricht die Gebäudehöhe BauNVO eine abweichende 50 m errichtet werden. Ansonsten abweichende Bauweise, verbunden gelten, jedoch abweichend Ausnahme des WA 2.1 in allen zulässig (§ 23 Abs. 5 1,5 m erzeugen keine eigenen 1 Nr. 4 BauGB, §§ 12 und 14 ist die Errichtung von Garagen, 1 BauNVO im Vorgartenbereich öffentlichen Straße und der zur seitlichen Grundstücksgrenze. an das Hauptgebäude angebaut von Kfz-Stellplätzen oder Wohngebieten WA 1.1, WA 1.2, von Kleinwindkraftanlagen und des Bebauungsplanes keine Nebenanlagen, die dem dienen, zulässig. Ebenfalls Maßnahmen zum Schutz, zur Anpflanzen und Erhalten von (§ 9 Abs. 1 Nr. 15, 20, 25 ist für die Gartennutzung bestimmt. oder aus versickerungsfähigen sind die vorhandenen sind im Bereich der 1,50 m), unzulässig. Zur oder -hecken anzulegen. zu pflanzen und dauerhaft zu und sonstigen Bepflanzungen ist 1 anzulegen und dauerhaft und dauerhaft zu erhalten. unversiegelte Baumscheibe muss für die Durchwurzelung muss Die Mindestbreite des ober- und Die Dauer der Entwicklungspflege (wie Bodenverdichtungen, und WA 4.2 ist innerhalb des für 3 Brutpaare) an dem Die Aufhänghöhe soll mindestens die Ersatzniststätte bis Ende März in WA 2.1. und WA 2.2 Ersatzniststätten vorzusehen. Je für Fledermäuse 3 Stück an dem verbleibenden anzubringen und dauerhaft sie bei Abgang gleichwertig und im Sinne des L so ausgeführt werden, dass die Anforderungen an die gesamten Räumen unter Gleichung: R' = L - K erfolgt nach Gesichtspunkte derart Fritz-Reuter-Straße abgewandten Außenlärmpegel L > 61 werden kann, sind passive insbesondere für Belüftung) vorzusehen. Die Schalldämm-Maße im Rahmen größer als 15° sind, sind nur zulässig. Flach geneigte Dächer sind auch mit anderen zulässig. Zulässig ist die Carports sind auch in aus heimischen Arten, sind nur innerhalb von Hecken von mind. 3 m einhalten. mit begrünten Sichtschutzanlagen Größe von 0,75 m² zulässig. Licht sind unzulässig. Die 4.2 dürfen Böden nicht durch und Zufahrten sind von dieser Wohngebieten WA 4.1 Allgemeinen Wohngebieten sind 1 Stellplatz für Besucher zu Festsetzungen verstößt, handelt

Rechtsverbindlich ist nur der Originalplan der Gemeinde. Die Darstellung hier ist eine Lesehilfe. Stand 12.10.2026.

Welche Vermessung Sie wann brauchen

Für ein Wohnhaus in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.

  1. Vor dem Kauf: Grenzen klären

    Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke

  2. Für die Planung: Lage- und Höhenplan

    Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan

  3. Für den Bauantrag: Lageplan

    Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

  4. Vor Baubeginn: Absteckung

    Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren

  5. Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung

    Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung

Baugebiete in der Nähe

Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.

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Woher die Angaben stammen

Bebauungspläne und Satzungen
Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
Flurstücke
Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
Hintergrundkarten
basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.

Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.

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