Simple development plan (einfacher Bebauungsplan) · In force

BPlan Nr. 32 Satow "Wohnquartier am Jägerberg"

The development plan covers an area in the municipality of Satow, Landkreis Rostock. It has been in force since 12 August 2023. The plan area covers about 4.4 hectares.

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Not legally binding. Only the plan drawing in the Bauportal M-V (state building portal) is valid. View the plan drawing in the Bauportal Plan data: Bauportal M-V (state building portal), as of 14 October 2026. Sources and notes

At a glance

Details according to the Bauportal M-V, as of 14 October 2026

Location
Satow
District
Landkreis Rostock
Surveying in this region
Legal status
In force since 12 August 2023
Type of plan
Simple development plan (einfacher Bebauungsplan)
No. 32
Area
about 4.4 ha

Legal status

Can you build here?

The development plan is legally binding. It sets out what may be built on the plots in its area. You find the details in the plan drawing and in the text part.

Whether your own project fits the plan is decided by the local building authority (untere Bauaufsichtsbehörde). You can ask them in advance with a preliminary building enquiry (Bauvoranfrage).

What is a simple development plan?

It does not contain all the rules of a qualified development plan. Where it says nothing, the general rules for built-up areas (Innenbereich) or outlying areas (Außenbereich) apply (§ 30 Abs. 3 BauGB).

Plan content

Where and how you may build

The map above shows what the plan sets for each area. Tap an area to learn more.

Not legally binding. Our view is a reading aid. Legally, only the plan drawing in the Bauportal M-V (state building portal) is valid. View the plan drawing in the Bauportal

The sub-areas at a glance

Sub-areas with the same provisions share one row.

Sub-area Buildable Full storeys Ridge height Building style House type Roof
WA 1.1 General residential area up to 40 % of the area (GRZ 0.4) at most 4 special
WA 1.1 Building envelope at most 11.1 m
WA 1.1 Building envelope at most 14.1 m
WA 1.1 Building envelope at most 17.1 m
WA 1.2 General residential area up to 40 % of the area (GRZ 0.4) at most 2 at most 11.1 m special
WA 2.1 General residential area up to 40 % of the area (GRZ 0.4) at most 3 at most 15.5 m special
WA 2.2 General residential area up to 40 % of the area (GRZ 0.4) at most 3 at most 15.5 m
WA 3 General residential area up to 40 % of the area (GRZ 0.4) at most 2 at most 10.5 m
WA 4.1 General residential area up to 30 % of the area (GRZ 0.3) at most 1 special detached and semi-detached houses only
WA 4.2 General residential area up to 30 % of the area (GRZ 0.3) at most 1 at most 8.5 m special detached and semi-detached houses only 30 to 45 degrees

What the map shows

  • General residential area

    For this area the plan sets what may be built and how much.

  • Building envelope (9)

    Buildings must stand inside the building line. Ancillary structures such as garages may be allowed outside, unless the plan says otherwise. In the plan: Buildable plot area with building line (Section 23 BauNVO).

  • Boundary between different uses (4)

    Separates areas for which the plan sets different uses or dimensions.

  • Green space (5)

    Area that stays green, for example a park, playground or garden.

  • Roads and paths (2)

    Area for roads, paths and squares. In the plan: Traffic area.

  • Road boundary line (3)

    Boundary between road and building plot.

  • Planting of trees and shrubs (8)

    What the plan sets out must be planted here: trees, shrubs or other planting.

  • Keeping trees and shrubs (4)

    What grows here must be kept: trees, shrubs or other planting.

  • Garages and ancillary structures (4)

    Area for garages, parking spaces or other ancillary structures.

  • Right of way or utility right (5)

    The area must stay accessible for paths or utility lines.

  • Utilities (3)

    Area or line for electricity, water, sewage or similar.

  • Noise and emission protection (2)

    Special measures against noise or other environmental effects apply here.

  • Kept free of buildings (2)

    This area must not be built on, for example because a road, railway or utility line is planned here.

  • Woodland

    Area for woodland.

  • Protected nature (2)

    A protected part of nature and landscape, for example a hedge or a habitat. It must not be removed or harmed. In the plan: Protected area or object under nature conservation law.

Text part (Part B)

The text part of the plan in its original wording. Open an item to read it. The wording is only available in German.

1 Art und Maß der baulichen Nutzung

1.1 In allen Allgemeinen Gartenbaubetriebe zulässig. Gemäß sonstigen nicht Bestandteil des …

In allen Allgemeinen Gartenbaubetriebe zulässig. Gemäß sonstigen nicht Bestandteil des Nutzungen sind 4.1 und WA 4.2 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

1.2 Für die festgesetzten Höhenlage der der Firsthöhe.

Für die festgesetzten Höhenlage der der Firsthöhe.

2 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

2.1 In den Baugebieten Bauweise. Es dürfen gelten die Regelungen der offenen Bauweise.

In den Baugebieten Bauweise. Es dürfen gelten die Regelungen der offenen Bauweise.

2.2 In den Allgemeinen mit der Festsetzung, von der offenen Bauweise bei Gebäuden eine Länge …

In den Allgemeinen mit der Festsetzung, von der offenen Bauweise bei Gebäuden eine Länge von 20,0 m nicht überschritten werden darf.

2.3 Tiefgaragen sowie Baugebieten auch BauNVO).

Tiefgaragen sowie Baugebieten auch BauNVO).

3 Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen

Vom Bauordnungsrecht abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Aufschüttungen Abstandsflächen.

4 Flächen für Stellplätze, BauNVO)

4.1 Innerhalb der überdachten Kfz-Stellplätzen unzulässig. Vorgartenbereich straßenseitigen …

Innerhalb der überdachten Kfz-Stellplätzen unzulässig. Vorgartenbereich straßenseitigen Nebengebäude werden.

4.2 In den Allgemeinen Carports gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den festgesetzten Flächen für …

In den Allgemeinen Carports gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO nur in den festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig.

4.3 Die Errichtung WA 2.1, WA 2.2 und WA 3 gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO unzulässig.

Die Errichtung WA 2.1, WA 2.2 und WA 3 gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO unzulässig.

4.4 Gemäß § 14 freistehenden ausgeschlossen.

Gemäß § 14 freistehenden ausgeschlossen.

4.5 Im WA 2.1 sind vorübergehenden unzulässig ist die Errichtung von Tiefgaragen.

Im WA 2.1 sind vorübergehenden unzulässig ist die Errichtung von Tiefgaragen.

5 Grünflächen; Pflege und zur Bäumen, Sträuchern und Abs. 6 BauGB)

5.1 Die private Grünfläche Die Gärten sind den Wohneinheite n in den allgemeinen Wohngebieten …

Die private Grünfläche Die Gärten sind den Wohneinheite n in den allgemeinen Wohngebieten 2.1 und 2.2 zugeordnet. Als Bebauung sind ausschließlich Unterstellmöglichkeiten für Gartengeräte in einer Größe von max. 10 m² zulässig. Baustoffen herzustellen.

5.2 Innerhalb der privaten Gehölze zu erhalten. Gehölze, einschließlich Abschirmung der Es …

Innerhalb der privaten Gehölze zu erhalten. Gehölze, einschließlich Abschirmung der Es ist ein Baum erhalten. Der Erhalt bestehender Fußwege ist zulässig.

5.3 Innerhalb der Flächen eine zweireihige zu erhalten. Der Pflanzabstand hat 1,0 m bis 1,5 m …

Innerhalb der Flächen eine zweireihige zu erhalten. Der Pflanzabstand hat 1,0 m bis 1,5 m zu betragen.

5.4 Innerhalb der Planstraße Sie sind mit mindestens 12 mindestens 16 unterirdisch …

Innerhalb der Planstraße Sie sind mit mindestens 12 mindestens 16 unterirdisch unbefestigten beträgt 3 Jahre.

5.5 Nach Beendigung Fahrspuren, Fremdstoffreste) zurückzunehmen.

Nach Beendigung Fahrspuren, Fremdstoffreste) zurückzunehmen.

5.6 Vor Rückbau Geltungsbereiches verbleibenden 2,0 m betragen. angebracht werden.

Vor Rückbau Geltungsbereiches verbleibenden 2,0 m betragen. angebracht werden.

5.7 Werden die Fortpflanzungsstätten dauerhaft beseitigt, Brutpaar sind 2 Nistkästen an …

Werden die Fortpflanzungsstätten dauerhaft beseitigt, Brutpaar sind 2 Nistkästen an geeigneten Strukturen im Umfeld des Verlustes anzubringen.

5.8 Mit Beginn Fledermaus-Spaltenkästen Gebäudebestand zu erhalten.

Mit Beginn Fledermaus-Spaltenkästen Gebäudebestand zu erhalten.

5.9 Für alle zu erhaltenden fachgerecht zu ersetzen sind.

Für alle zu erhaltenden fachgerecht zu ersetzen sind.

5.10 Pflanzlisten Pflanzliste 1

Pflanzlisten Pflanzliste 1: Einheimische Sträucher in der Mindestqualität 80-100, 2xv: Weißdorn Schlehe Kreuzdorn Rosen Europ. Pfaffenhütchen Feld-Ahorn Hainbuche Roter Hartriegel Pflanzliste 2: Straßenbäume in der Mindestqualität StU 16-18, 3xv: Feldahorn 'Elsrijk' Hopfenbuche Kleinkronige Winter-Linde Säulen-Eiche Schmalkronige Stadt-Ulme Zierapfel

6 Flächen für Vorkehrungen Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB

6.1 Außenbauteile Schallpegeldifferenzen in den Räumen einen Beurteilungspegel von 30 dB(A) …

Außenbauteile Schallpegeldifferenzen in den Räumen einen Beurteilungspegel von 30 dB(A) gewährleisten.

6.2 Gemäß DIN Bau-Schalldämm-Maße Berücksichtigung Die Berechnung des gesamten bewerteten …

Gemäß DIN Bau-Schalldämm-Maße Berücksichtigung Die Berechnung des gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R' DIN 4109-2:2018-07, Ziffer 4.4.

6.3 Für die geplante berücksichtigt Gebäudeseite liegen.

Für die geplante berücksichtigt Gebäudeseite liegen.

6.4 Sofern in der Fläche dB(A) an der Schallschutzmaßnahmen Schlafräume zur schallgedämmten …

Sofern in der Fläche dB(A) an der Schallschutzmaßnahmen Schlafräume zur schallgedämmten des Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

7 Örtliche Bauvorschriften

7.1 Bei Dacheindeckungen unglasierte Ton- (5°-15° Dachneigung) Dacheindeckungen Nutzung für …

Bei Dacheindeckungen unglasierte Ton- (5°-15° Dachneigung) Dacheindeckungen Nutzung für nicht aufgeständerte Solaranlagen.

7.2 Nebenanlagen naturbelassenem Holz zulässig.

Nebenanlagen naturbelassenem Holz zulässig.

7.3 Einfriedungen schmiedeeiserner zulässig. Die maximal zulässige Höhe für Zäune beträgt zur …

Einfriedungen schmiedeeiserner zulässig. Die maximal zulässige Höhe für Zäune beträgt zur Straßenseite 0,8 m.

7.4 Luftwärmepumpen Luftwärmepumpen zu versehen. Sichtschutzanlagen sind mit Rankpflanzen zu …

Luftwärmepumpen Luftwärmepumpen zu versehen. Sichtschutzanlagen sind mit Rankpflanzen zu begrünen.

7.5 Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig.

Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig.

7.6 Werbeanlagen Werbeanlagen Aufstellung von Warenautomaten ist unzulässig.

Werbeanlagen Werbeanlagen Aufstellung von Warenautomaten ist unzulässig.

7.7 Im Vorgartenbereich Baustoffe, wie Festsetzung ausgenommen.

Im Vorgartenbereich Baustoffe, wie Festsetzung ausgenommen.

7.8 Je Wohneinheit und WA 4.2 mindestens je Wohneinheit errichten.

Je Wohneinheit und WA 4.2 mindestens je Wohneinheit errichten.

7.9 Wer vorsätzlich rechtswidrig im Sinne des § 84 LBauO M-V und kann mit Bußgeld geahndet …

Wer vorsätzlich rechtswidrig im Sinne des § 84 LBauO M-V und kann mit Bußgeld geahndet werden. (BGBl. I S. 3634), sowie des § 86 Bekanntmachung vom 26. Juni vom ……………….. Jägerberg", gelegen Mühlenbachs, Hausgärten, Wohngebieten und Tankstellen § 1 Abs. 5 störenden Bebauungsplanes. gemäß § 1 Abs. Firsthöhen hergestellten WA 1.1, auch Gebäude Wohngebieten dass die Abgrabungen außerhalb und Stützmauern Garagen Allgemeinen Wohngebiete Baugrenze sind hier auch Wohngebieten von oberirdischen Abs. 1 Satz Antennenmasten innerhalb oder dauerhaften Planungen, Nutzungsregelungen, Entwicklung und sonstigen mit der Notwendige Grünfläche Jegliche ihrer Fläche für der Pflanzliste zum Anpflanzen freiwachsende B sind einer Dreibockanbindung m² groß sein. m² Grundfläche Pflanzstreifens der Bauarbeiten der bestehenden ein Sperlingsmehrfachquartier Gebäudebestand, Bei einem Rückbau sind vor der Erschließung und im WA 2.1 und einschließlich 4109-1:2018, R' der unterschiedlichen Bebauung ist werden, dass L eine Anordnung lärmzugewandten (Schallschutzfenster Gewährleistung Lüfter sind (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V) von oder Betonziegel und zulässig. sind gestalterisch sind zur Straßenseite Zaun oder müssen und Dauerstellplätze sind nur an der mit Leuchtfarben, der Allgemeinen Kies oder Schotter, sind auf den 2 Stellplätze 1 Stellplatz oder fahrlässig umfassend im bestehend aus der (BauNVO) in der (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3 BauGB, §§ 1, 4 und 16 BauNVO) (WA) gemäß § 1 BauNVO sind von Gewerbebetrieben Die nach § 4 6 Nr. 1 BauNVO gilt als Bezugspunkt Grundstücksfläche. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) 1.2 und 2.1 gilt mit einer Länge WA 4.1 und WA Grenzabstände der und Aufschüttungen der überbaubaren mit einer und Nebenanlagen WA 4.1 und Nebengebäuden ist der Bereich bzw. deren Verlängerung unzulässig, wenn WA 2.1 und WA Garagen ist in 3 BauNVO wird im gesamten des dargestellten Aufenthalt von Boden, Natur Bepflanzungen; Zweckbestimmung Gartenwege sind mit der Zweckbestimmung bau- und anlagenbedingten Wurzelbereiche (Kronentraufe Entsorgungsanlagen 2 in der Mindestqualität von Bäumen, Hecke aus Sträuchern 6 Bäume der Pflanzliste zu sichern. Der unterirdisch und 0,8 m Tiefe muss 2,5 sind baubedingte Gartenlauben z.B. im WA 2.1, im Winterhalbjahr von Mauersegler der Baumaßnahme des Plangebietes 2 Stück Fledermaus-Großraumhöhlen und WA 2.2 an der zu pflanzenden Gehölze (Crataegus monogyna/laevigata) (Prunus spinosa) (Rhamnus cathartica) (Rosa spec.) (Euyonymus europaeus) (Acer campestre) (Carpinus betulus) (Cornus sanguinea) (Acer campestre 'Elsrijk') (Ostrya carpinifolia) (Tilia cordata 'Rancho') (Quercus robur 'Fastigiata Aurea') (Ulmus Hybride 'Regal') (Malus Hybriden ′Red Sentinel′, ′Evereste′, ′Street Parade′) zum Schutz vor schädlichen der Fenster müssen Ziffer 4.5 ergeben der Außenbauteile Raumarten bei der Grundrissgestaltung Schlafräume auf dieser Räume Fassade nicht einer ausreichenden beim Nachweis der Dächern mit Dachneigungen, in Rottönen Flachdächer (bis Dabei ist Dachpappe an das Hauptgebäude nur als Holzzaun zulässig. zur Nachbargrenze von Müllbehältern Stätte der Leistung wechselndem oder Wohngebiete überdeckt privaten Grundstücken zu errichten. sowie zusätzlich je gegen die gestalterischen Wesentlichen Planzeichnung Fassung der sind Betriebe Abs. 6 BauNVO den ansonsten die Ferienwohnungen Abs. 3 BauNVO in den allgemeinen die von Bei Flachdächern gemäß § 22 Abs. 4 von über 4.2 gilt die offenen Bauweise sind mit Grundstücksflächen Höhe bis zu (§ 9 Abs. und WA 4.2 i.S.d. § 14 Abs. zwischen der bis sie direkt 2.2 ist die Errichtung den Allgemeinen die Errichtung Geltungsbereich Waldabstandes von Menschen Flächen und und Landschaft; Artenschutz "Hausgärten“ ohne Baustoffe „Gehölzfläche“ Beeinträchtigungen zuzüglich sind Strauchgruppen StU 18-20 cm Sträuchern der Pflanzliste 2 anzupflanzen Die verfügbare Raum aufweisen. m betragen. Beeinträchtigungen im WA 4.1 (1 Koloniehaus anzubringen. muss und Haussperling artspezifische sind südlichen Giebelseite gilt, dass Umwelteinwirkungen in der Fläche sich die von schutzbedürftigen nach folgender schalltechnische der von der ab maßgeblichen vermieden und Schalldämmlüfter natürlichen erforderlichen die oder Anthrazit 5° Dachneigung) nur bei Flachdächern anzugleichen. als Laubholzhecke Drahtzäune einen Abstand sind bis zu einer sich bewegendem 4.1 und werden. Wege in den Allgemeinen In den übrigen 5 Wohneinheiten 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (LBauO M-V) in M-V 2015, S. 344), zuletzt wird nach Beschlussfassung durch über den Bebauungsplan Nr. 32 südlich der Fritz-Reuter-Straße die Grundstücke Jägerberg 1-8 und (Teil A) und dem Text (Teil B) Bekanntmachung vom 21.11.2017 des Beherbergungsgewerbes, auch ausnahmsweise nicht ausnahmsweise zulässigen, und Ferienhäuser nicht ausnahmsweise zulässigen Wohngebieten WA 2.1, 2.2, dem Gebäude überdeckte mittlere entspricht die Gebäudehöhe BauNVO eine abweichende 50 m errichtet werden. Ansonsten abweichende Bauweise, verbunden gelten, jedoch abweichend Ausnahme des WA 2.1 in allen zulässig (§ 23 Abs. 5 1,5 m erzeugen keine eigenen 1 Nr. 4 BauGB, §§ 12 und 14 ist die Errichtung von Garagen, 1 BauNVO im Vorgartenbereich öffentlichen Straße und der zur seitlichen Grundstücksgrenze. an das Hauptgebäude angebaut von Kfz-Stellplätzen oder Wohngebieten WA 1.1, WA 1.2, von Kleinwindkraftanlagen und des Bebauungsplanes keine Nebenanlagen, die dem dienen, zulässig. Ebenfalls Maßnahmen zum Schutz, zur Anpflanzen und Erhalten von (§ 9 Abs. 1 Nr. 15, 20, 25 ist für die Gartennutzung bestimmt. oder aus versickerungsfähigen sind die vorhandenen sind im Bereich der 1,50 m), unzulässig. Zur oder -hecken anzulegen. zu pflanzen und dauerhaft zu und sonstigen Bepflanzungen ist 1 anzulegen und dauerhaft und dauerhaft zu erhalten. unversiegelte Baumscheibe muss für die Durchwurzelung muss Die Mindestbreite des ober- und Die Dauer der Entwicklungspflege (wie Bodenverdichtungen, und WA 4.2 ist innerhalb des für 3 Brutpaare) an dem Die Aufhänghöhe soll mindestens die Ersatzniststätte bis Ende März in WA 2.1. und WA 2.2 Ersatzniststätten vorzusehen. Je für Fledermäuse 3 Stück an dem verbleibenden anzubringen und dauerhaft sie bei Abgang gleichwertig und im Sinne des L so ausgeführt werden, dass die Anforderungen an die gesamten Räumen unter Gleichung: R' = L - K erfolgt nach Gesichtspunkte derart Fritz-Reuter-Straße abgewandten Außenlärmpegel L > 61 werden kann, sind passive insbesondere für Belüftung) vorzusehen. Die Schalldämm-Maße im Rahmen größer als 15° sind, sind nur zulässig. Flach geneigte Dächer sind auch mit anderen zulässig. Zulässig ist die Carports sind auch in aus heimischen Arten, sind nur innerhalb von Hecken von mind. 3 m einhalten. mit begrünten Sichtschutzanlagen Größe von 0,75 m² zulässig. Licht sind unzulässig. Die 4.2 dürfen Böden nicht durch und Zufahrten sind von dieser Wohngebieten WA 4.1 Allgemeinen Wohngebieten sind 1 Stellplatz für Besucher zu Festsetzungen verstößt, handelt

Only the original plan of the municipality is legally binding. This view is a reading aid. As of 12.10.2026.

Which survey you need and when

For a house in this area, you usually need these surveys.

  1. Before you buy: clear up the boundaries

    New plots are often created without boundary stones. Agree in the purchase contract who pays for forming the new land parcels and for the final boundary marking (Schlussabmarkung). Boundaries and plots

  2. For the planning: topographic survey plan

    The basis for your architect, with boundaries, heights and the rules of the plan (Lage- und Höhenplan). Topographic survey plan

  3. For the building application: site plan

    It is required by § 7 BauVorlVO M-V. If buildings or their spacing areas (Abstandsflächen) come closer than 0.5 m to the boundary, an official surveying body must make it, for example a publicly appointed surveying engineer (ÖbVI).

  4. Before building starts: setting out

    We transfer your project to the plot with rough and precise setting out and give the building company fixed height points. Surveying for your new house

  5. After completion: official building survey

    It is required by § 28 GeoVermG M-V. If we made the site plan and the setting out, the fee is 10 % lower. Official building survey (Gebäudeeinmessung)

Building areas nearby

Other development plans and bylaws around this plan area, sorted by distance, each in its latest version.

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Where the information comes from

Development plans and bylaws
Bauportal Mecklenburg-Vorpommern (the state building portal). We copy the information published there into our database, last updated on 14 October 2026. View this plan in the Bauportal M-V (in German)
Parcels
Official real estate cadastre, © GeoBasis-DE/M-V. The map loads the parcels around the plan area directly from the state geodata server.
Background maps
basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), aerial photo © GeoBasis-DE/M-V.

Only the plan documents published by the municipality are legally binding. Our map is for guidance. If something has changed since the last update, it can differ from the Bauportal.

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