Qualifizierter Bebauungsplan Nr. 23 · In Kraft
Bebauungsplan An der Beke in Papendorf
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Papendorf im Landkreis Rostock. Er ist seit dem 04.02.2026 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 2,6 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 04.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 04.11.2026
- Lage
- Papendorf
- Landkreis
- Landkreis Rostock
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 04.02.2026
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 23 - Fläche
- rund 2,6 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Planinhalt
Was im Baugebiet An der Beke gebaut werden darf
Der Bebauungsplan An der Beke in Papendorf legt fest, wo und wie auf den Grundstücken gebaut werden darf. Art der Nutzung: Allgemeines Wohngebiet. Bebaubar sind je nach Teilgebiet 30 bis 40 % der Grundstücksfläche (GRZ 0,3 bis 0,4), mit bis zu 3 Vollgeschossen. Gebaut wird in 4 Baufenstern.
Die Karte oben zeigt, was der Plan für die einzelnen Flächen festlegt. Tippen Sie auf eine Fläche, um mehr zu erfahren.
Nicht rechtsverbindlich. Unsere Darstellung ist eine Lesehilfe. Rechtlich gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen
Die Teilgebiete im Überblick
Teilgebiete mit gleichen Festsetzungen stehen in einer Zeile.
| Teilgebiet | Bebaubar | Vollgeschosse | Gebäudehöhe | Bauweise | Hausform | Dach |
|---|---|---|---|---|---|---|
| WA 1 Allgemeines Wohngebiet | bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) | höchstens 2 | höchstens 10 m | nur Doppelhäuser und Hausgruppen | 12 bis 38 Grad | |
| WA 2 Allgemeines Wohngebiet | bis 30 % der Fläche (GRZ 0,3) | höchstens 2 | höchstens 10 m | nur Einzelhäuser | 38 bis 50 Grad | |
| WA 3 Allgemeines Wohngebiet | bis 40 % der Fläche (GRZ 0,4) | 2 bis 3 | höchstens 12 m | abweichend | ||
| Kinderbetreuung Gemeinbedarf | bis 60 % der Fläche (GRZ 0,6) | höchstens 2 | höchstens 12 m |
Was die Karte zeigt
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Allgemeines Wohngebiet
Für diese Fläche legt der Plan fest, was gebaut werden darf und wie viel.
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Baufenster (4)
Gebäude müssen innerhalb der Baugrenze stehen. Nebenanlagen wie Garagen können auch außerhalb zugelassen werden, wenn der Plan nichts anderes festsetzt. Im Plan: Überbaubare Grundstücksfläche mit Baugrenze (§ 23 BauNVO).
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Grenze unterschiedlicher Nutzung (5)
Trennt Bereiche, für die der Plan unterschiedliche Nutzungen oder Maße festlegt.
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Grünfläche (9)
Fläche, die grün bleibt, zum Beispiel als Park, Spielplatz oder Garten.
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Straße und Weg (3)
Fläche für Straßen, Wege und Plätze. Im Plan: Verkehrsfläche.
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Fußweg, Parken und Ähnliches
Verkehrsfläche mit besonderem Zweck, etwa Fußweg, verkehrsberuhigter Bereich oder Parkplatz. Im Plan: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung.
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Straßenbegrenzungslinie (5)
Grenze zwischen Straße und Baugrundstück.
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Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
Hier ist zu pflanzen, was der Plan festsetzt: Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzung.
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Erhalten von Bäumen und Sträuchern (3)
Was hier wächst, ist zu erhalten: Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzung.
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Gemeinbedarf
Fläche für Einrichtungen der Allgemeinheit, etwa Schule, Kita oder Feuerwehr.
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Garagen und Nebenanlagen (2)
Fläche für Garagen, Stellplätze oder andere Nebenanlagen.
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Versorgungsanlage (3)
Fläche oder Leitung für Strom, Wasser, Abwasser oder Ähnliches.
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Regenwasser und Wasserabfluss
Fläche für den Umgang mit Regenwasser, zum Beispiel zum Versickern oder Zurückhalten.
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Wasserschutzgebiet
Hier gelten Auflagen zum Schutz von Trinkwasser oder Gewässern, zum Beispiel für Heizöltanks, Erdwärme oder das Versickern von Regenwasser. Im Plan: Schutzgebiet nach Wasserrecht.
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Geschützte Natur
Geschützter Teil von Natur und Landschaft, zum Beispiel eine Hecke oder ein Biotop. Er darf nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden. Im Plan: Schutzgebiet oder Schutzobjekt nach Naturschutzrecht.
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Denkmal
Hier liegt ein Denkmal, zum Beispiel ein Bodendenkmal. Wer hier baut oder Erde bewegt, braucht in der Regel eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Im Plan: Bereich nach Denkmalschutzrecht.
Textteil (Teil B)
Der Textteil des Plans im Wortlaut. Öffnen Sie einen Punkt, um ihn zu lesen.
1 Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 u. 5 BauGB, §§ 1, 4, 13a BauNVO
1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten Ferienwohnungen, Gartenbaubetriebe und Abs. 6 Nr. 1 …
In den Allgemeinen Wohngebieten Ferienwohnungen, Gartenbaubetriebe und Abs. 6 Nr. 1 BauNVO).
1.2 Innerhalb der festgesetzten Fläche für „Kinderbetreuung“ ist die Errichtung von …
Innerhalb der festgesetzten Fläche für „Kinderbetreuung“ ist die Errichtung von Einrichtungen und Anlagen, die zu deren Betrieb erforderlich sind, zulässig.
2 Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 u. 2a BauGB, §§ 16 - 20 BauNVO
2.1 Geländeaufschüttungen oder -abgrabungen bis zu einer Höhe bzw. Tiefe von 2,0 m und die …
Geländeaufschüttungen oder -abgrabungen bis zu einer Höhe bzw. Tiefe von 2,0 m und die Herstellung zweckmäßiger Gebäudenotwendig sind.
2.2 Die Höhe baulicher Anlagen ist über die Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß in Metern …
Die Höhe baulicher Anlagen ist über die Gebäudehöhe (GH) als Höchstmaß in Metern festgesetzt. Als Gebäudehöhe gilt der Abstand zwischen Bezugspunkt ist der obere Gebäudeabschluss. festgesetzte Höhenlage der Fahrbahnoberkante die der Erschließung des jeweiligen Baugrundstückes nächstgelegenen Gebäudeseite. Die Höhenlage den beiden benachbarten in der Planzeichnung festgesetzten Straßenhöhen zu ermitteln. Fällt bzw. steigt das vorhandene Gelände Gebäudeseite, sind die festgesetzten Gebäudehöhen Maß des Gefälles zu verringern bzw. um BauNVO i.V.m. § 18 BauNVO).
3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
3.1 Abgrabungen und Aufschüttungen sind in Grundstücksflächen zulässig.
Abgrabungen und Aufschüttungen sind in Grundstücksflächen zulässig.
3.2 Ein Überschreiten der Baugrenzen ist für Gebäudeteile um bis zu 2,0m und für Terrassen …
Ein Überschreiten der Baugrenzen ist für Gebäudeteile um bis zu 2,0m und für Terrassen Fassadenlänge (Gebäudeaußenwand) zulässig (§ 23 Abs. 3 BauNVO).
3.3 In dem WA3 gilt die abweichende Bauweise, Grenzabstände der offenen Bauweise gelten …
In dem WA3 gilt die abweichende Bauweise, Grenzabstände der offenen Bauweise gelten, Gebäuden eine Länge von 25,0 m nicht überschritten werden darf.
4 Mindestgröße von Baugrundstücken
Mindestgröße von Baugrundstücken (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und für Einzelhäuser 650 m², für Doppelhaushälften 210 m².
5 Flächen für Stellplätze und Garagen, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (§ 9 …
Flächen für Stellplätze und Garagen, Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, §§ 12 u. 14 BauNVO) Stellplätze dürfen mit Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie überbaut werden.
6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege Landschaft, Anpflanzen und Erhalten Bepflanzungen, Maßnahmen zum Ausgleich
6.1 Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese zu gestalten.
Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese zu gestalten.
6.2 Die private Grünfläche mit der Zweckbestimmung baulichen Anlagen ist mit Ausnahme …
Die private Grünfläche mit der Zweckbestimmung baulichen Anlagen ist mit Ausnahme unterirdischer Zuwegung zum öffentlichen Spielplatz unzulässig. Pflanzliste 1 anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.
6.3 Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der durch Ansaat von standortgerechtem …
Innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der durch Ansaat von standortgerechtem (Nordostdeutsches Tiefland) anzulegen.
6.4 Innerhalb der privaten Grünfläche mit einreihige Hecke aus heimischen und …
Innerhalb der privaten Grünfläche mit einreihige Hecke aus heimischen und standortgerechten und dauerhaft zu erhalten. Es sind mindestens pflanzen. Die Sträucher sind in einem Abstand baulicher Anlagen ist unzulässig.
6.5 Die Gehölze innerhalb der privaten Grünfläche Sinne des Naturschutzrechts einschließlich …
Die Gehölze innerhalb der privaten Grünfläche Sinne des Naturschutzrechts einschließlich geschützt und dürfen nicht beeinträchtigt Zaun abzugrenzen. Der Zugang zur freien Landschaft ist zu gewährleisten.
6.6 Die private Grünfläche „Kitagarten“ ist mit Wiesenflächen aus Regiosaatgut zu gestalten. …
Die private Grünfläche „Kitagarten“ ist mit Wiesenflächen aus Regiosaatgut zu gestalten. Obstbäume als Halb- oder Hochstämme Spielgeräten ist zulässig.
6.7 In der öffentlichen Grünfläche mit der nichtüberdachten Spielgeräten sowie die Die …
In der öffentlichen Grünfläche mit der nichtüberdachten Spielgeräten sowie die Die Anpflanzung von Bäumen ist unzulässig. standortgerechte Arten verwendet werden. eine maximal zweischürige Mahd zu pflegen.
6.8 Die nicht überbaubaren Flächen innerhalb heimischen Gehölzen oder Obstbäumen alter …
Die nicht überbaubaren Flächen innerhalb heimischen Gehölzen oder Obstbäumen alter Kultursorten zu begrü-nen.
6.9 Innerhalb der Grünflächen innerhalb der oder anderen baulichen Anlagen, die dem längeren …
Innerhalb der Grünflächen innerhalb der oder anderen baulichen Anlagen, die dem längeren Aufenthalt dienen, unzulässig.
6.10 Auf allen Grünflächen sind Einrichtungen Berücksichtigung des Hauptnutzungszweckes …
Auf allen Grünflächen sind Einrichtungen Berücksichtigung des Hauptnutzungszweckes zulässig.
6.11 Pflanzliste 1, Bäume als Hochstämme in der Mindestqualität StU 18-20 cm Schwedische …
Pflanzliste 1, Bäume als Hochstämme in der Mindestqualität StU 18-20 cm Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia) Winter-Linde (Tilia cordata) Feld-Ahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Hänge-Birke (Betula pendula) Zitter-Pappel (Populus tremula) Spitz-Ahorn (Acer platanoides) Stiel-Eiche (Quercus robur) Pflanzliste 2, Sträucher in der Mindestqualität 2xv, 60-100 cm, 3-triebig Weißdorn (Crataegus monogyna/laevigata) Schlehe (Prunus spinosa) Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Hunds-Rose (Rosa canina) Feld-Ahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Ohr-Weide (Salix aurita) Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana)
6.12 Für den Artenschutz sind 2 Stück Kleinmeisenkästen verbleibenden Baumbestand auf 2 bis 3 …
Für den Artenschutz sind 2 Stück Kleinmeisenkästen verbleibenden Baumbestand auf 2 bis 3 m Höhe anzubringen. Für den Hausrotschwanz sind 2 weitere Nisthilfen sofort nach Errichtung aufzuhängen. Der Abstand zwischen den Nisthilfen sollte mindestens 3 m betragen.
7 Örtliche Bauvorschriften § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 LBauO M-V
7.1 Bei Gebäuden innerhalb der Flächen für WA 3 sind Gebäude entweder mit Flachdächern 40° zu …
Bei Gebäuden innerhalb der Flächen für WA 3 sind Gebäude entweder mit Flachdächern 40° zu errichten. Für die Dacheindeckungen der Hauptgebäude rote, braune und anthrazitfarbene Dachziegel Solaranlagen und Dachbegrünungen ist allgemein zulässig.
7.2 In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3 je Wohneinheit 1,5 PKW-Stellplätze auf den …
In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3 je Wohneinheit 1,5 PKW-Stellplätze auf den privaten Grundstücken zu errichten.
7.3 Die nicht bebauten, privaten Grundstücksflächen Anlage von Bekiesungen der Vorgarten- …
Die nicht bebauten, privaten Grundstücksflächen Anlage von Bekiesungen der Vorgarten- Ausgenommen sind Zufahrten, Wege und Zuwegungen.
7.4 Ständige Standplätze für bewegliche Wertstoff- Gehölze oder durch entsprechend begrünte …
Ständige Standplätze für bewegliche Wertstoff- Gehölze oder durch entsprechend begrünte Pergolen) abzuschirmen.
7.5 Als Einfriedungen im WA sind nur berankte Kombination mit Zäunen, aus heimischen …
Als Einfriedungen im WA sind nur berankte Kombination mit Zäunen, aus heimischen, Baumschulqualität zulässig. Stabmattenzäune, unzulässig. Entlang der Planstraßen dürfen Hecken und Zäune 0,8 m Höhe nicht überschreiten.
7.6 Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig.
Die Aufstellung oberirdischer Gas- oder Ölbehälter ist nicht zulässig.
7.7 Werbeanlagen sind in den Allgemeinen Wohngebieten Größe von 1,0 m² und nur im …
Werbeanlagen sind in den Allgemeinen Wohngebieten Größe von 1,0 m² und nur im Erdgeschossbereich Werbeanlagen mit wechselndem oder sich bewegendem Licht sind unzulässig.
7.8 Es wird auf § 84 der LBauO M-V verwiesen, fahrlässig dieser nach § 86 LBauO M-V …
Es wird auf § 84 der LBauO M-V verwiesen, fahrlässig dieser nach § 86 LBauO M-V zuwiderhandelt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Nr. 394) sowie § 86 der Landesbauordnung der Fassung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. vom 09. April 2024 (GVOBl. M-V S. 110), wird nach Gemeinde Papendorf vom 04. September 2025 23 „An der Beke“, gelegen im Nordosten der Ortslage und östlich der Wohnbebauung an der Dorfstraße, Kleingartenanlage sowie östlich angrenzende (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen in der Fassung der Bekanntmachung vom21.11.2017 (WA) sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Tankstellen auch ausnahmsweise nicht zulässig (§ 1 den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Einrichtungen zur Kinderbetreuung einschließlich aller sind ohne Anrechnung auf die zulässige Grundfläche ohne eigene Abstandsflächen zulässig, soweit sie für und Erschließungsflächen (Planum) im Plangebiet dem unteren und dem oberen Bezugspunkt. Oberer Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die der Verkehrsfläche in Metern über DHHN2016, dient, senkrecht gemessen in der Mitte zur dieses Punktes ist durch lineare Interpolation aus von dem unteren Bezugspunkt zur nächstgelegenen über dem unteren Bezugspunkt um das das Maß der Steigung zu erhöhen (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) allen Baugebieten auch außerhalb der überbaubaren Erker, Balkone, Überdachungen und untergeordnete um bis zu 2,5 m auf maximal 50 % der jeweiligen verbunden mit der Festsetzung, dass die jedoch abweichend von der offenen Bauweise bei WA 2 beträgt die Mindestgröße der Baugrundstücke und Kettenhäuser 450 m² und für Reihenhäuser und zur Entwicklung von Boden, Natur und von Bäumen, Sträuchern und sonstigen (§ 1a und § 9 Abs. 1 Nr. 15, 20 und 25 BauGB) „Straßenbegleitgrün“ ist als Rasen oder „Graben“ ist zu erhalten. Die Errichtung von Erschließungsanlagen und einer Querung als Auf den Anpflanzstandorten sind Bäume der Zweckbestimmung „Wiese“ ist eine naturnahe Wiese Regiosaatgut aus dem Ursprungsgebiet 3 der Zweckbestimmung „Ortsrandbegrünung“ ist eine Gehölzen der Pflanzliste 2 anzulegen 5 Arten auszuwählen und abwechselnd zu von 1,0 m zueinander zu pflanzen. Die Errichtung mit der Zweckbestimmung „Feldhecke“ sind im des Wurzelschutzbereiches (Kronentraufe zzgl. 1,5 m) werden Die Feldhecke ist zum Wohngebiet durch einen heimischen und standortgerechten Sträuchern und mit Als Baumanpflanzungen sind maximal 4 vorzusehen. Das Aufstellen von nicht überdachten Zweckbestimmung „Spielplatz“ ist das Aufstellen von Schaffung von Sitzge-legenheiten und Wegen zulässig. Als Sträucher dürfen nur heimische und Wiesenflächen sind naturnah zu belassen und durch der Wohngebiete sind zu mindestens 40 % mit Waldabstandsflächen ist die Errichtung von Pavillons zur Rückhaltung von Regenwasser unter und 2 Stück Nisthöhlen an dem des Neubaus in der Gemeinbedarfsfläche den Gemeinbedarf sind nur Flachdächer zulässig. Im oder mit einer Dachneigung zwischen 35° und sind ab einer Dachneigung von 16° nur unglasierte zulässig. Die Nutzung der Dachflächen für WA 2 sind je Wohneinheit zwei PKW-Stellplätze, im sind gärtnerisch anzulegen. Unzulässig ist die und Gartenflächen (sogenannte Schottergärten). und Abfallbehälter sind durch hochwachsende bauliche Anlagen (z.B. Mauern, Zäune oder Zäune sowie geschnittene Hecken, auch in standortgerechten Laubgehölzen in 2xv Zäune aus Kunststoff sowie Gabionen sind nur an der Stätte der Leistung bis zu einer zulässig. Im gesamten Geltungsbereich gilt: wonach ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder erlassenen Satzung über die örtlichen Bauvorschriften
Rechtsverbindlich ist nur der Originalplan der Gemeinde. Die Darstellung hier ist eine Lesehilfe. Stand 12.10.2026.
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Bauvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 20 Papendorf Papendorf Nord Ursprungsplan
In Kraft seit 11.11.2008 200 m entfernt
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BPlan Nr. 28 Papendorf Mittenkamp
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 400 m entfernt
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BPlan Nr. 1 Papendorf Papendorf Süd Ursprungsplan
In Kraft seit 19.09.1997 500 m entfernt
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BPlan Nr. 14 Papendorf Papendorf Sedansberg Ursprungsplan
In Kraft seit 28.06.2003 750 m entfernt
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BPlan Nr. 9c Papendorf Gewerbegebiet "Sandkrug, östlicher Teil" 1. Änderung 1. Änderung
In Kraft seit 07.07.2021 950 m entfernt
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BPlan Nr. 9b Papendorf Sandkrug Nordwest 2. Änderung 2. Änderung
In Kraft seit 09.05.2017 1,3 km entfernt 2 Fassungen
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Innenbereichssatzung Dummerstorf Niex Ursprungsplan
In Kraft seit 15.05.1996 2,1 km entfernt Dummerstorf
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BPlan Nr. 24 Papendorf Am Schwanen-Soll
In Kraft seit 23.05.2026 2,2 km entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 04.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
Sie planen in diesem Baugebiet?
Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.