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Der "Bebauungsplan Kröslin OT Freest Wohnanlage am Fischereihafen Nr. 8" liegt in der Gemeinde Kröslin und ist seit dem 14.12.2002 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.
| Gemeinde | Kröslin |
| Fläche | ca. 1,4 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 14.12.2002 |
| Planart | Qualifizierter B-Plan |
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