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Der "Bebauungsplan Kramerhof Freizeit- und Erholungspark Nr. 9" liegt in der Gemeinde Kramerhof und ist seit dem 13.11.1996 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 12,8 ha.
| Gemeinde | Kramerhof |
| Fläche | ca. 12,8 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 13.11.1996 |
| Planart | Bebauungsplan |
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