Qualifizierter Bebauungsplan · Frühzeitige Behördenbeteiligung
BPlan Nr. 15, 1.Änderung Göhren-Lebbin Bergweg Untergöhren
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Göhren-Lebbin (Ortsteil Untergöhren) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Frühzeitige Behördenbeteiligung). Das Plangebiet umfasst rund 1,3 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 13.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 13.10.2026
- Lage
- Göhren-Lebbin
Ortsteil Untergöhren - Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung
- Planart
- Qualifizierter Bebauungsplan
Nr. 15, 1.Änderung - Fläche
- rund 1,3 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach diesem Bebauungsplan. Die Gemeinde stellt ihn gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Frühzeitige Behördenbeteiligung. Bis er in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt und ob sich sein Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Er setzt mindestens Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Schon während der Aufstellung und später beim Bauen sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Jetzt: Grundlagen schaffen
Ein Lage- und Höhenplan zeigt Grenzen, Bestand und Gelände. Er dient als Plangrundlage und für erste Entwürfe. Lage- und Höhenplan
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Mit der Erschließung: Grundstücke bilden
Wir teilen die Flächen nach dem Plan in Baugrundstücke auf und bilden die neuen Flurstücke. Grundstücke teilen
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Für jedes Bauvorhaben: vom Lageplan bis zur Einmessung
Ist der Plan in Kraft, folgen Lageplan zum Bauantrag, Absteckung und nach Fertigstellung die Gebäudeeinmessung. Vermessung für Bauherren
Alle Fassungen dieses Plans
Der Plan wurde geändert oder ergänzt. Die aktuellste Fassung steht zuerst, jede hat ein eigenes Plangebiet und einen eigenen Stand.
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1. Änderung, aktuellste Fassung (diese Seite)
BPlan Nr. 15, 1.Änderung Göhren-Lebbin Bergweg Untergöhren
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung rund 1,3 ha
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Ursprüngliche Fassung
BPlan Nr. 15 Göhren-Lebbin Bergweg Untergöhren
In Kraft seit 10.08.2013 rund 7,4 ha
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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BPlan Nr. 3 Göhren-Lebbin Ferienhausanlage am Gartenweg
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Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 13.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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