Bebauungsplan Göhren-Lebbin Strandpromenade Untergöhren Nr. 7, 2. Änderung

Der "Bebauungsplan Göhren-Lebbin Strandpromenade Untergöhren Nr. 7, 2. Änderung" liegt in der Gemeinde Göhren-Lebbin und ist seit dem 25.06.2023 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Göhren-Lebbin
Fläche ca. 1,1 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 25.06.2023
Planart Qualifizierter B-Plan
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