eAnfrage

Vermessung online anfragen

Sagen Sie uns, was vermessen werden soll und wo. Wir melden uns mit einem Angebot oder einer Kostenschätzung.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Ort einfach in der Karte zeigen
  • Vier kurze Schritte

Schritt 1 von 4

Was dürfen wir für Sie tun?

Wählen Sie eine oder mehrere Leistungen. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie in der passenden Gruppe „Nicht sicher oder etwas anderes“.

Erdmassenermittlung ist schon ausgewählt. Sie können weitere Leistungen ergänzen oder direkt weitergehen.

Grundstück und Grenzen Grenzen zeigen, Grundstück teilen, Gebäude einmessen
Grundstück und Grenzen
Bauen Lageplan für den Bauantrag, Absteckung, Messungen am Bau 1 gewählt
Bauen
Auszüge und Bescheinigungen Liegenschaftskarte, Grundbuch, Grenzbescheinigung
Auszüge und Bescheinigungen
Gebäude und Bauwerke aufmessen Grundrisse, Flächen, Scan-to-BIM, 3D-Modellierung
Gebäude und Bauwerke aufmessen
Gutachten und Streitfälle Grenzstreit, Beweissicherung, Sachverständige
Gutachten und Streitfälle
Geodaten und GIS WebGIS, Daten erfassen, verwalten und pflegen
Geodaten und GIS
Industrie und Maschinen Qualitätsprüfung, Ausrichtung, Reverse Engineering
Industrie und Maschinen
Schiffe und Yachten Rumpf, Struktur, Interior und Refit
Schiffe und Yachten
Wer soll die amtliche Vermessung übernehmen?

Amtliche Vermessungen führt ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) durch. Beide arbeiten im selben Büro.

Schritt 2 von 4

Wo soll vermessen werden?

Suchen Sie die Adresse und tippen Sie in der Karte auf Ihr Grundstück. Eine Flurstücksnummer brauchen Sie dafür nicht.

Falls vorhanden.

Mehrere mit Semikolon trennen, z. B. 12/4; 13

Schritt 3 von 4

Worum geht es genau?

Ein paar Sätze helfen uns, Ihnen ein passendes Angebot zu machen. Nichts davon ist Pflicht.

Zum Beispiel Neubau eines Hauses, Verkauf eines Teils des Grundstücks oder ein neuer Zaun an der Grenze.

Termine, Fristen, Besonderheiten vor Ort, Fragen an uns.

Unterlagen (freiwillig)

Zum Beispiel ein alter Lageplan, der Grundbuchauszug oder Fotos. PDF, JPG, PNG, TIFF, Word oder Excel, je Datei bis 10 MB.

Angaben für eine Kostenschätzung (freiwillig)

Kennen Sie diese Werte, können wir die Kosten genauer schätzen. Sonst ermitteln wir sie für Sie.

Wird aus der Karte ermittelt, sobald Sie ein Flurstück wählen.

Ungefähr, in m²

Ecken des Grundstücks; wird aus der Karte übernommen.

Ungefähr, in Euro

Zum Beispiel Wohnhaus mit Garage und Schuppen.

Schritt 4 von 4

Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns mit einem Angebot oder einer Kostenschätzung. Ihre Angaben verwenden wir nur für diese Anfrage.

Wer bezahlt die Rechnung?

Rechnungsempfänger (nur ausfüllen bei „Eine andere Person oder Firma“)

Wem gehört das Grundstück?

Eigentümer (nur ausfüllen bei „Einer anderen Person oder Firma“)

Die eAnfrage ist kostenlos und unverbindlich. Mit * markierte Angaben brauchen wir, um Ihnen zu antworten.

Eine allgemeine Frage ohne konkretes Vorhaben? Zum Kontaktformular

Kosten

Was kostet eine Vermessung?

Für amtliche Vermessungen wie Grenzfeststellung, Teilung oder Gebäudeeinmessung und für amtliche Auszüge legt die Kostenverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Gebühren fest (VermKostVO M-V). Die Gebühren sind bei allen hoheitlichen Vermessungsstellen im Land gleich. Wie hoch die Gebühren für Ihr Grundstück ausfallen, sagen wir Ihnen vorab, kostenlos und für Sie unverbindlich.

Für alle anderen Leistungen, vom Lageplan über das 3D-Aufmaß bis zur Industrievermessung, erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Gut zu wissen

Lieber persönlich?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen.