Vorhabenbezogener Bebauungsplan · In Kraft
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 01/25 Wesenberg, Stadt Ferienpark, Am Zühlensee
Der Bebauungsplan liegt in der Stadt Wesenberg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er ist seit dem 22.02.2026 in Kraft. Das Plangebiet umfasst rund 2,7 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 05.11.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 05.11.2026
- Lage
- Stadt Wesenberg
- Landkreis
- Mecklenburgische Seenplatte
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- In Kraft seit 22.02.2026
- Planart
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 01/25
Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) - Fläche
- rund 2,7 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Er ist Grundlage dafür, was auf den Grundstücken in seinem Gebiet gebaut werden darf. Die Einzelheiten stehen in der Planzeichnung und im Textteil.
Ob Ihr konkretes Vorhaben dazu passt, klärt verbindlich die untere Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel über eine Bauvoranfrage.
Die Gemeinde hat den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?
Er gilt für ein bestimmtes Vorhaben. Ein Vorhabenträger setzt es nach einem mit der Gemeinde abgestimmten Plan um und verpflichtet sich dazu in einem Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für ein Ferien- oder Freizeitvorhaben in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Vor dem Kauf: Grenzen klären
Neue Grundstücke werden oft ohne Grenzsteine gebildet. Legen Sie im Kaufvertrag fest, wer Flurstücksbildung und Schlussabmarkung bezahlt. Grenzen und Grundstücke
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grundlage für Ihr Architekturbüro, mit Grenzen, Höhen und den Festsetzungen des Plans. Lage- und Höhenplan
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Für den Bauantrag: Lageplan
Er ist nach § 7 BauVorlVO M-V vorgeschrieben. Reichen Gebäude oder Abstandsflächen näher als 0,5 m an die Grenze, muss ihn eine amtliche Vermessungsstelle erstellen, zum Beispiel Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Wir übertragen Ihr Vorhaben mit Grob- und Feinabsteckung auf das Grundstück und übergeben der Baufirma Höhenfestpunkte. Vermessung für Bauherren
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Nach Fertigstellung: Gebäudeeinmessung
Sie ist nach § 28 GeoVermG M-V Pflicht. Haben wir Lageplan und Absteckung erstellt, sinkt die Gebühr um 10 %. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Innenbereichssatzung Wesenberg, Stadt Ergänzungssatzung_Quassower_Weg_1_Änderung_Begründung
In Kraft seit 01.02.2004 150 m entfernt
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BPlan Nr. 3/94 Wesenberg, Stadt Holzindustrie, Am Zühlensee, 2.Änderung
In Kraft seit 11.12.2016 200 m entfernt 3 Fassungen
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BPlan Nr. 01/2021 Wesenberg, Stadt Am Robinienhain
In Kraft seit 28.01.2024 300 m entfernt
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BPlan Nr. 04/91 Wesenberg, Stadt Siedlung Wesenberg, 5. Änderung
In Kraft seit 11.02.2012 400 m entfernt 6 Fassungen
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Innenbereichssatzung Nr. 1. Änderung Wesenberg, Stadt Ergänzungssatzung Holländer Baracken Wesenberg
In Kraft seit 01.04.2018 400 m entfernt
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BPlan Nr. 1/24 Wesenberg, Stadt Wördeland
Im Verfahren: Frühzeitige Behördenbeteiligung 650 m entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 1/23 Wesenberg, Stadt Alte Brennerei
Im Verfahren: Entwurf 650 m entfernt
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BPlan Nr. 01/2012 Wesenberg, Stadt Pflegezentrum am Schützenhausquartier
In Kraft seit 18.01.2014 850 m entfernt
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 05.11.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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Wir sagen Ihnen, welche Vermessung Sie brauchen, und erstellen Lageplan, Absteckung und Gebäudeeinmessung aus einer Hand.