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Der "Vorhabenbezogener B-Plan Vellahn Ferienhof mit Reittourismus in Kützin Nr. 1" liegt in der Gemeinde Vellahn und ist seit dem 13.09.1995 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.
| Gemeinde | Vellahn |
| Fläche | ca. 1,8 ha |
| Rechtsstand | In Kraft getreten |
| In Kraft seit | 13.09.1995 |
| Planart | Vorhabenbezogener B-Plan |
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