Vorhabenbezogener B-Plan Vellahn Ferienhof mit Reittourismus in Kützin Nr. 1

Der "Vorhabenbezogener B-Plan Vellahn Ferienhof mit Reittourismus in Kützin Nr. 1" liegt in der Gemeinde Vellahn und ist seit dem 13.09.1995 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.

Auf einen Blick

Gemeinde Vellahn
Fläche ca. 1,8 ha
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 13.09.1995
Planart Vorhabenbezogener B-Plan
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