Vorhabenbezogener Bebauungsplan · Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorhabensbezogener BPlan Nr. 3 Ruhner Berge Solarpark Poitendorf
Der Bebauungsplan liegt in der Gemeinde Ruhner Berge (Ortsteil Poitendorf) im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Er wird gerade aufgestellt (letzter bekannter Schritt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Das Plangebiet umfasst rund 43,0 Hektar.
Nicht rechtsverbindlich. Es gilt ausschließlich die Planzeichnung aus dem Bauportal M-V. Planzeichnung im Bauportal ansehen Plandaten: Bauportal M-V, Stand 14.10.2026. Quellen und Hinweise
Auf einen Blick
Angaben laut Bauportal M-V, Stand 14.10.2026
- Lage
- Ruhner Berge
Ortsteil Poitendorf - Landkreis
- Ludwigslust-Parchim
Vermessung in der Region - Rechtsstand
- Im Verfahren: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Planart
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 3 - Fläche
- rund 43,0 ha
- Planunterlagen
- Im Bauportal M-V ansehen
Rechtsstand
Darf hier gebaut werden?
In der Regel noch nicht nach diesem Bebauungsplan. Die Gemeinde stellt ihn gerade auf, der letzte bekannte Schritt ist: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis er in Kraft tritt, richtet sich die Bebauung nach dem bisher geltenden Recht. In bestimmten Fällen kann ein Vorhaben schon während der Aufstellung zugelassen werden (§ 33 BauGB).
Wann der Bebauungsplan in Kraft tritt und ob sich sein Inhalt bis dahin noch ändert, lässt sich vorab nicht sicher sagen.
Was ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan?
Er gilt für ein bestimmtes Vorhaben. Ein Vorhabenträger setzt es nach einem mit der Gemeinde abgestimmten Plan um und verpflichtet sich dazu in einem Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB).
Welche Vermessung Sie wann brauchen
Für eine Energieanlage in diesem Gebiet sind in der Regel diese Vermessungen nötig.
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Für die Flächensicherung: Flurstücke und Eigentum
Welche Flurstücke das Vorhaben berührt und wem sie gehören, ermitteln wir aus Liegenschaftskataster und Grundbuch. Vermessung für Wind- und Solarparks
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Für die Planung: Lage- und Höhenplan
Grenzen, Bestand und Gelände, für große Flächen auch als Geländemodell aus der Drohnenbefliegung.
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Für die Genehmigung: Lageplan
Ob Bauantrag oder Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz: Der Lageplan nach BauVorlVO M-V gehört dazu, bei Bedarf mit den Unterlagen für Baulasten, etwa für eine Zuwegung.
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Vor Baubeginn: Absteckung
Fundamente, Zaun, Modulreihen, Kranstellflächen und Zuwegungen, auf Wunsch baubegleitend.
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Nach Fertigstellung: Einmessung und Bestand
Amtliche Einmessung, wo sie Pflicht ist, etwa bei Windenergieanlagen, dazu Bestandsplan und Kabeltrassen. Gebäudeeinmessung
Baugebiete in der Nähe
Weitere Bebauungspläne und Satzungen rund um dieses Plangebiet, nach Entfernung sortiert, jeweils in der aktuellsten Fassung.
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 1 Ruhner Berge Solarpark Poltnitz
In Kraft seit 08.05.2020 950 m entfernt
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BPlan Nr. 7 Ruhner Berge Solarpark Poltnitz Nord
In Kraft seit 05.10.2024 1,1 km entfernt
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Vorhabensbezogener BPlan Nr. 2 Ruhner Berge Solarpark Poltnitz II
In Kraft seit 03.06.2023 1,1 km entfernt
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BPlan Nr. 3 Groß Godems OT Groß Godems "Sondergebiet Photovoltaik II"
In Kraft seit 23.06.2023 1,8 km entfernt Groß Godems
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BPlan Nr. 2 Groß Godems OT Groß Godems "Sondergebiet Photovoltaik I"
In Kraft seit 23.08.2019 1,8 km entfernt Groß Godems
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BPlan Nr. 2 Karrenzin OT Karrenzin "Sondergebiet Photovoltaik II"
In Kraft seit 24.03.2023 2,3 km entfernt Karrenzin
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BPlan Nr. 1 Karrenzin OT Karrenzin "Sondergebiet Photovoltaik I"
In Kraft seit 20.09.2019 2,5 km entfernt Karrenzin
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Innenbereichssatzung Karrenzin OT Karrenzin und Wulfsahl
In Kraft seit 09.11.1995 2,7 km entfernt Karrenzin
Woher die Angaben stammen
- Bebauungspläne und Satzungen
- Bauportal Mecklenburg-Vorpommern. Wir übernehmen die dort veröffentlichten Angaben in unsere Datenbank, letzter Abgleich am 14.10.2026. Diesen Plan im Bauportal M-V ansehen
- Flurstücke
- Amtliches Liegenschaftskataster, © GeoBasis-DE/M-V. Die Karte lädt die Flurstücke rund um das Plangebiet direkt vom Geodatenserver des Landes.
- Hintergrundkarten
- basemap.de © GeoBasis-DE/BKG (CC BY 4.0), Luftbild © GeoBasis-DE/M-V.
Rechtsverbindlich sind nur die bekannt gemachten Planunterlagen der Gemeinde. Unsere Darstellung dient der Orientierung. Hat sich seit dem letzten Abgleich etwas geändert, kann sie vom Bauportal abweichen.
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