Vorhabenbezogener B-Plan Klein Rogahn OT Klein Rogahn Gebiet zwischen Felix-Stillfried-Str. und Rundling 1. Änderung Nr. 3

Der "Vorhabenbezogener B-Plan Klein Rogahn OT Klein Rogahn Gebiet zwischen Felix-Stillfried-Str. und Rundling 1. Änderung Nr. 3" liegt in der Gemeinde Klein Rogahn und ist seit dem 07.12.2001 rechtskräftig. Er umfasst eine Fläche von ca. 9.356 m².

Auf einen Blick

Gemeinde Klein Rogahn
Fläche ca. 9.356 m²
Rechtsstand In Kraft getreten
In Kraft seit 07.12.2001
Planart Vorhabenbezogener B-Plan
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